Erstellt am 06.12.2013 um 08:15 Uhr von BloodyBeginner
Meine Frage: Ist das so zu verstehen, dass die Betriebsräte der IGM keine Stützunterschriften benötigen?
Genauso ist es. Wenn es sich um eine offizielle Liste der Gewerkschaft handelt und die Gewerkschaft dazu ihren Segen gibt, genügend 2 Unterschriften von Gewerkschaftsbeauftragten hierfür. Bei uns waren das in der Vergangenheit z.B. der Landesbezirksleiter und der Bezirksleiter oder der Bezirksleiter und ein Gewerkschaftssekretär. Also immer hauptamliche Gewerkschafter, die eine entsprechende Freigabe von "oben" her hatten.
Erstellt am 06.12.2013 um 09:19 Uhr von gironimo
Trotzdem sammeln die meisten "Gewerkschaftslisten" Unterschriften im Betrieb. Auf die andere Lösung greift man nur in Ausnahmefällen zurück.
Schließlich sind Gewerkschaftsmitglieder doch genauso Arbeitnehmer im Betrieb (und nur weil sie gleichzeitig Gewerkschaftsmitglieder sind, sind sie doch nicht unfreier). Vielmehr soll mit der Sammlung von Stützunterschriften demonstriert werden, dass man keine "Sonderrechte" in Anspruch nimmt.