Erstellt am 05.12.2013 um 13:53 Uhr von heidioma
Natürlich seit ihr in der Mitbestimmung!
§87 (1) 14 BetrVG
Grundsätze für die Verteilung von Spenden
Erstellt am 05.12.2013 um 13:56 Uhr von Kulum
^^ Mist ich brauch n neues BetrVG. Meins hat unter §87.1 nur 13 Ziffern ;)
Aber der war nich schlecht
Erstellt am 05.12.2013 um 14:42 Uhr von schmitti
Der Arbeitgeber bestimmt, wer Weihnachtsgeschenke erhält
Darf ein Arbeitgeber nur einzelnen, zur Weihnachtsfeier erschienenen, Arbeitnehmern ein Geschenk machen? Ein interessantes Urteil des Arbeitsgerichts Köln.
Der Fall:
Ein Arbeitgeber wollte der geringen Teilnehmerzahl bei Betriebsveranstaltungen entgegenwirken. Sein Plan: Jeder Mitarbeiter, der an der Weihnachtsfeier 2012 teilgenommen hatte, bekam ein iPad mini im Wert von ca. 400 EUR geschenkt - und die anderen nichts. Natürlich machte er seinen Plan vor der Feier nicht publik. Eine schöne Überraschung für die Teilnehmenden! Einer der Mitarbeiter war allerdings arbeitsunfähig erkrankt, berief sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz und sah das iPad zudem als Vergütung an, die ihm auch während seiner Krankheit zustehen würde. Er legte eine Klage vor dem Arbeitsgericht Köln ein.
Die Entscheidung des Gerichts:
Das Arbeitsgericht Köln gab jedoch dem Arbeitgeber Recht. Dieser wollte mit seinem Überraschungs-iPad ein freiwilliges Engagement außerhalb der Arbeitszeit belohnen. Deshalb handele es sich um eine Zuwendung eigener Art, die nicht mit einer Vergütung für geleistete Arbeit zu vergleichen sei.
Das bedeutet die Entscheidung für Sie:
Dieser Fall war schon etwas Besonderes. Stets muss für eine Ungleichbehandlung ein sachlicher Grund vorliegen. Ob der Arbeitgeber in dem Fall tatsächlich sein Ziel erreichen wird, bleibt sehr fraglich. Vermutlich hat er mehr Unruhe in sein Unternehmen gebracht, als alles andere.
W.A.F. Newsletter 11/2013
Erstellt am 05.12.2013 um 14:55 Uhr von Kulum
öhm, und der Zusammenhang von Weihnachtsgeschenken und Spenden?
Erstellt am 05.12.2013 um 15:56 Uhr von gironimo
Die abgeschriebene Firmenware war doch Eigentum des AG - also gehört ihm auch der Erlös.
Es ist nicht Aufgabe des BR derartige Sozialaktionen durchzuführen. Wenn er es dennoch einmal getan hat - sei es drum. Wenn jetzt der AG das Geld verteilen will - ist das seine Sache.
Erstellt am 05.12.2013 um 16:06 Uhr von Pjöööng
Zitat (kulum):
"öhm, und der Zusammenhang von Weihnachtsgeschenken und Spenden?"
Naja, es gibt Geschenke die man am liebsten sofort spenden möchte.
Ansonsten denke ich dass schmitti hier noch wesentlich zum Diskussionsaufkommen beitragen wird.
Erstellt am 05.12.2013 um 16:27 Uhr von Friwil
Frohe Weihnacht!
Euer Friwi
Erstellt am 05.12.2013 um 17:15 Uhr von schmitti
Hallo, habe zwar den Beitrag zu erst falsch interpretiert, doch auch hier handelt es sich ja um Weihnachts(Geschenke) nur wohl an Externe. Ändert also im Ergebnis nichts. Es entscheidet alleine der AG