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persönlich haftende Gesellschafterin wechselt ?

T
tiggerbb
Jan 2018 bearbeitet

was kann man vermuten wenn sich bei einer gmbh & co.kg die persöhnlich haftende Gesellschafterin ändert b.z.w. eine andere gmbh die persöhnlich haftende gesellschafterin wird?

worauf muss ein br achten?

grüße

97902

Community-Antworten (2)

K
Kölner

05.12.2013 um 10:00 Uhr

Alles und nichts. Grundsätzlich bedingt ein Eigentümer-/Anteilseignerwechsel erst einmal gar nichts. Ein WA ist dann nicht der schlechteste Ratgeber:

  • man könnte nachfragen, welche Auswirkungen der Wechsel auf die wirtschaftl. Ausrichtung des UN erwartet werden
  • es könnte eine Vorbereitung zu einer Umwidmung der Gesellschaft sein
  • es kann das Haftungsrisiko damit gemindert sein
  • ...

Alles in allem: Nachfragen!

B
Bürokrat

05.12.2013 um 12:10 Uhr

Vermuten kann man entweder einen Eigentümerwechsel oder - wenn die persönliche haftende Gesellschafterin bisher eine natürliche Person war - Haftungsminimierung. Worauf man als BR dabei achten sollte? Keine Ahnung, Mitbestimmungsrechte sehe dabei keine berührt.

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