Erstellt am 05.12.2013 um 09:00 Uhr von Kölner
Alles und nichts.
Grundsätzlich bedingt ein Eigentümer-/Anteilseignerwechsel erst einmal gar nichts. Ein WA ist dann nicht der schlechteste Ratgeber:
- man könnte nachfragen, welche Auswirkungen der Wechsel auf die wirtschaftl. Ausrichtung des UN erwartet werden
- es könnte eine Vorbereitung zu einer Umwidmung der Gesellschaft sein
- es kann das Haftungsrisiko damit gemindert sein
- ...
Alles in allem: Nachfragen!
Erstellt am 05.12.2013 um 11:10 Uhr von Bürokrat
Vermuten kann man entweder einen Eigentümerwechsel oder - wenn die persönliche haftende Gesellschafterin bisher eine natürliche Person war - Haftungsminimierung.
Worauf man als BR dabei achten sollte? Keine Ahnung, Mitbestimmungsrechte sehe dabei keine berührt.