Im Gremium besteht der Wunsch, das der Stellv. BRV periodisch wechselt.
Hintergrund: Lerneffekt und Verteilung der Aufgaben.
Frage: Muss entsprechend BetrVG jedesmal neu gewählt werden oder kann die Vorgehensweise (gleich mit Festlegung der Reihenfolge) per Beschluss festgelegt werden?
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Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender
Werden Sie zum unentbehrlichen Ersatzmann