Erstellt am 04.12.2013 um 21:29 Uhr von Kölner
...dann muss man den örtlichen BR ggf. neu wählen oder jmd entsenden, der vll. nicht so gerne will.
Erstellt am 05.12.2013 um 06:29 Uhr von Oblatixx
Allerdings gibt es keine Sanktionsmöglichkeiten des GBR, wenn eben eine NL nicht verteten ist. Das Theater haben wir seit Jahren hier, Erziehungsmaßnahme sollte sein, dass eben da auch keine Protokolle mehr verschickt werden, aber nichts ist! Sie fehlen eben notorisch.
Erstellt am 05.12.2013 um 08:16 Uhr von Kölner
@Oblatixx
...och da fallen mir schicke Sanktionsmöglichkeiten ein, wenn es darauf ankäme
Erstellt am 05.12.2013 um 12:08 Uhr von MightyRun
Kann der GBR was tun, wenn nur eine/r entsendet wird? Ist das ein Verstoss gegen das BetrVG?
Erstellt am 05.12.2013 um 12:30 Uhr von Pjöööng
Nein, der GBR kann nichts tun. Wer etwas tun kann, steht in § 23 BetrVG.
Erstellt am 05.12.2013 um 18:46 Uhr von Hoppel
@ MightyRun
Richardi: Rechtsfolgen bei Nichtentsendung durch den BR
JEDER BR ist VERPFLICHTET, entsprechend seiner Größe Mitglieder in den GBR zu entsenden, für jedes entsandte Mitglied mindestens ein Ersatzmitglied zu bestellen und bei Bestellung mehrerer Ersatzmitglieder die Reihenfolge ihres Nachrückens festzulegen.
Unterlässt er dies und ist daher ein BR nicht ordnungsgemäß im GBR vertreten, so liegt darin eine GROBE PFLICHTVERLETZUNG, die eine AUFLÖSUNG des BR rechtfertigt.
Sinngemäß auch in jedem anderen Kommentar zum § 47 BetrVG nachzulesen ...
Erstellt am 05.12.2013 um 22:52 Uhr von Hartmut
Hallo Mightyrun, bevor das Gremium wg. grober Pflichtverletzung aufgelöst wird - eventuell kann man sich ja wenigstens darauf einigen, dass der 2. Mann für den GBR durch das Los ermittelt wird. Denn so blöd Bruder Zufall auch ist, er ist immerhin eines, nämlich gerecht.
Erstellt am 06.12.2013 um 17:09 Uhr von MightyRun
Ich danke Euch für die Antworten. Hat mir sehr geholfen. :)