Erstellt am 04.12.2013 um 18:44 Uhr von Charlys
JA!!! Das hat nichts mit der Anzahl der Kanddaten zu tun
Erstellt am 05.12.2013 um 01:14 Uhr von Bastian
1/20 oder bzw. mindestens 3.
Wenn man 3 kanditaten hat.... Hat man somit auch genügend stützerunterschriften
Erstellt am 05.12.2013 um 06:36 Uhr von Hoppel
@ Bastian
Du hast es nicht verstanden; 6 ... setzen!
In § 14 Abs.4 BetrVG steht: "Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein;"
Wenn laut 1/20 Regel weniger als drei Stützunterschriften geleistet werden müssten, greift die zweite Bedingung: Mindestens drei Stützunterschriften müssen es auf alle Fälle sein (Ausnahme: Kleinbetriebe mit 5-20 wahlberechtigen AN; da reichen zwei Stützunterschriften).
Sind es mehr als 60 wahlberechtigte AN, müssen bereits mind. vier Stützunterschriften geleistet werden.
In Betrieben mit mehr als 1.000 wahlberechtigen AN reichen mind. 50 Stützunterschriften.
Deine Aussage "Wenn man 3 kanditaten hat.... Hat man somit auch genügend stützerunterschriften" ist somit falsch!
Außerdem sind "Zustimmung zur Kandidatur" und "Stützunterschrift" zwei verschiedene Sachverhalte. Soll es schon KandidatInnen gegeben haben, die für den eigenen Wahlvorschlag keine Stützunterschrift geleistet haben ...
Erstellt am 05.12.2013 um 09:41 Uhr von gironimo
Ein Blick auf das aushängende Wahlausschreiben bringt Licht ins dunkle. Da müsste stehen, wie viele Unterschriften gebraucht werden (da ja der normale AN in der Regel die genaue Zahl der AN nicht kennt). Und dann ist es "Wurscht", ob ein, fünf, zwölf oder wie viele Kandidaten auch immer auf dem Wahlvorschlag stehen.