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BR Wahl Frist

R
RudiSpringer
Nov 2016 bearbeitet

Die Amtszeit des Betriebsrats endet am 08.03.2012. Laut WO muss spätestents eine Woche vorher neu gewählt werden. Das wäre dann aber schon im Februar. Wäre das rechtens, da die Wahlen ja zwischen März und Mai stattfinden sollen. Vielen Dank

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Community-Antworten (2)

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nicoline

03.12.2013 um 22:58 Uhr

Das wäre dann aber schon im Februar. Wäre das rechtens, da die Wahlen ja zwischen März und Mai stattfinden sollen. Nein, wäre es nicht. Der Tag der Stimmabgabe kann in 2014 frühestens am 1. März , ist allerdings ein Samstag, dann wohl erst am 03. März stattfinden. In der Wahlordnung steht auch nicht

muss spätestents eine Woche vorher neu gewählt werden

sondern § 3 Abs. 1 letzter Satz sagt: Der erste Tag der Stimmabgabe soll spätestens eine Woche vor dem Tag liegen, an dem die Amtszeit des Betriebsrats abläuft.

Soll heißt muss wenn man kann und ihr könnt eben nicht. Ist halt ein blöder Wahltermin.

G
gironimo

04.12.2013 um 10:26 Uhr

Ich sehe da auch kein Problem am 3.3. zu wählen.

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