2 Beschlüsse zu einem TOP
Hallo Zusammen,
kann ich zu einem Tagesordnungspunkt, z.B. Einstellung und Eingruppierung eines Mitarbeiters, zwei Beschlüsse fassen? Einmal einen Beschluss über die Einstellung und zum anderen einen Beschluss über die Eingruppierung. Man könnte die Beschlüsse genauer formulieren wenn man z.B. der Einstellug zustimmt aber der Eingruppierung widerspricht
Schönen Dank
Gruß caebr
Community-Antworten (6)
02.12.2013 um 18:02 Uhr
Einstellung und Eingruppierung sind zwei Vorgänge . Darum sind ggf. auch zwei Beschlüsse denkbar.
02.12.2013 um 18:05 Uhr
Hallo,
nicht nur denkbar sondern fakt, machen wir des öfteren auch so.
MFG
02.12.2013 um 20:04 Uhr
Wir auch.
03.12.2013 um 08:50 Uhr
Ja wir machen das auch so. Wir haben der Einstellung zugestimmt aber der Eingruppierung widersprochen. Der AG ignoriert das aber und macht kein 100-er Verfahren. Wie würdet Ihr vorgehen?
03.12.2013 um 16:49 Uhr
Also bei uns der Grundsatz: Ein Arbeitgeberantrag, ein Beschluss. Wobei der dann aussieht: Der BR Stimmt der Einstellung zu, nicht aber der Eingruppierung. Der Br hält eine Eingruppierung in die xx yy zz für notwendig aufgrund (Begründung)
Und wenns der AG nicht macht-Gang zum Anwalt
Gruss von den Betriebsratten
03.12.2013 um 22:08 Uhr
caebr,
schau mal hier rein, ist ganz interessant, ab Antwort 5
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