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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

2 Beschlüsse zu einem TOP

C
caebr
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

kann ich zu einem Tagesordnungspunkt, z.B. Einstellung und Eingruppierung eines Mitarbeiters, zwei Beschlüsse fassen? Einmal einen Beschluss über die Einstellung und zum anderen einen Beschluss über die Eingruppierung. Man könnte die Beschlüsse genauer formulieren wenn man z.B. der Einstellug zustimmt aber der Eingruppierung widerspricht

Schönen Dank

Gruß caebr

1.10806

Community-Antworten (6)

G
gironimo

02.12.2013 um 18:02 Uhr

Einstellung und Eingruppierung sind zwei Vorgänge . Darum sind ggf. auch zwei Beschlüsse denkbar.

R
Rattle

02.12.2013 um 18:05 Uhr

Hallo,

nicht nur denkbar sondern fakt, machen wir des öfteren auch so.

MFG

H
Hartmut

02.12.2013 um 20:04 Uhr

Wir auch.

U
Uller

03.12.2013 um 08:50 Uhr

Ja wir machen das auch so. Wir haben der Einstellung zugestimmt aber der Eingruppierung widersprochen. Der AG ignoriert das aber und macht kein 100-er Verfahren. Wie würdet Ihr vorgehen?

B
betriebsratten

03.12.2013 um 16:49 Uhr

Also bei uns der Grundsatz: Ein Arbeitgeberantrag, ein Beschluss. Wobei der dann aussieht: Der BR Stimmt der Einstellung zu, nicht aber der Eingruppierung. Der Br hält eine Eingruppierung in die xx yy zz für notwendig aufgrund (Begründung)

Und wenns der AG nicht macht-Gang zum Anwalt

Gruss von den Betriebsratten

N
nicoline

03.12.2013 um 22:08 Uhr

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