Hallo Zusammen,

kann ich zu einem Tagesordnungspunkt, z.B. Einstellung und Eingruppierung eines Mitarbeiters, zwei Beschlüsse fassen? Einmal einen Beschluss über die Einstellung und zum anderen einen Beschluss über die Eingruppierung. Man könnte die Beschlüsse genauer formulieren wenn man z.B. der Einstellug zustimmt aber der Eingruppierung widerspricht

Schönen Dank

Gruß
caebr