Wir haben hier eine gute handvoll "Quasi-Leiharbeitnehmer". Sie werden uns vertraglich in ca. 80% ihrer Arbeitszeit von einem kooperierenden Arbeitgeber (keine Leiharbeitsfirma!) überlassen. ca. 20% ihrer Arbeitszeit müssen sie bei der Firma, bei der sie angestellt sind und von der sie bezahlt werden, ableisten (wir erstatten der mit uns kooperierenden Firma die Gehälter). Gilt hier: Sie sind zu behandeln wie "echte" Leiharbeitnehmer und auf die Wählerliste - oder müssten es zu diesem Behuf Arbeitnehmer gemäß dem Leiharbeitnehmerüberlassungsgesetz sein?