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Beendigung des Zeitarbeitvertrags - damit AN Stelle bekommt?

K
Kira
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Ich habe gerade eine Menge Beiträge zum Thema Leiharbeit durchgelesen, aber nicht so das richtige gefunden, das unser derzeitiges Problem so richtig trifft. Ein Kollege soll betriebsbedingt gekündigt werden. Es gibt aber eine Stelle, die von einem Leiharbeitnehmer schon längere Zeit besetzt ist, und noch eine andere, die von einem Leiharbeitnehmer als Krankheitsvertretung besetzt ist. Auf beiden Stellen könnte der Kollege aber arbeiten (für eine Stelle wäre eine Schulung in der Software notwendig). Kann der Betriebsrat verlangen, dass der Vertrag mit der Leiharbeitsfirma beendet wird, damit der Arbeitnehmer diese Stelle bekommt? Ich bin mir da unsicher, weil der BR auch für die Leiharbeitnehmer zuständig ist und es wahrscheinlich ist, dass der Leiharbeitnehmer dann mangels neuem Einsatzgebiet seine Stelle verliert. Oder ist es dann einfach so, dass man sagt, "unsere festangestellten Kollegen gehen vor"????

Liebe Grüße, Kira

5.04304

Community-Antworten (4)

L
Lotte

23.01.2007 um 21:03 Uhr

Kira, Ihr könnt die Kündigung vielleicht nicht verhindern, aber Ihr habt auf jeden Fall einen guten Widerspruchsgrund.

Ihr seid in erster Linie für die MA aus Eurem Betrieb zuständig.

A
Angi1

24.01.2007 um 13:48 Uhr

Hallo Kira,

der Kündigung nach § 102 Abs. 3 P. 3 und 4 widersprechen mit o.g. Gründen.

Sollte Kündigung trotzdem erfolgen, muß der Kollege innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen und verlangen, dass er nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigt werden muß.

MfG Angi1

K
Kölner

24.01.2007 um 14:30 Uhr

@Kira Wir reden hier wirklich von Leiharbeitnehmern im Sinne des AÜG und nicht - wie die Überschrift Deines Beitrages suggerieren könnte - von einem AN mit Befristung, oder?

K
Kira

24.01.2007 um 15:34 Uhr

Hallo,

ja, wirklich Leiharbeitnehmer im Sinne des AÜG. Jetzt wo du es sagst, fällt mir auch auf, dass die Überschrift missverständlich ist.

Danke für die Antworten!

Grüße, Kira

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