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BV Überstundenkonto

B
blackman
Nov 2016 bearbeitet

Hallo , kurze Frage . Kann die Geschäftsleitung uns den BR zwingen mit Ihm in Verhandlung zu treten bezüglich der Erstellung eines Überstundenkontos . Der AG möchte die anfallenden Überstunden in Freizeit verrechnen . Da wir aber ein nicht sehr hohes allgemeines Lohnnivau haben möchten wir die bis dato geltene Regel der geleisteten Überstunden finanziell auszahlen zu lassen beibehalten . Welche Szenarien können entstehen ?? Über Antworten würde ich mich freuen . MfG blackman

1.061012

Community-Antworten (12)

S
schmitti

28.11.2013 um 18:03 Uhr

Das sind Themen des § 87, also ggf bis zur Einigungsstelle. Diese kann auch vom AG angerufen werden.

Sollte im TV hierzu eine Regelung sein, darf diese nicht durch BV verschlechtert werden.

G
gironimo

28.11.2013 um 18:05 Uhr

Der AG kann die Verhandlungen für gescheitert erklären und die Einigungsstelle anrufen.

Und/oder dem AG gelingt es, die Mitarbeiter gegen den BR aufzuwiegeln (Daher gute Informationspolitik betreiben)

Und/oder der AG schickt bei der nächsten BR-Wahl "allseits beliebte" Mitarbeiter ins Rennen und kippt so die Mehrheitsverhältnisse (daher auch hier - gute Informationsarbeit leisten)

N
Nubbel

28.11.2013 um 19:29 Uhr

warum wollt ihr nicht verhandeln? ihr sagt : es wird weiter ausbezahlt. der arbeitgeber sagt: will ich nicht, verhandlung gescheitert, ich geh zur einigungsstelle. ihr sagt in der einigungsstelle: na gut halbe halbe. alles gut.

wenn der arbeitgeber überhaupt zur einigungsstelle geht.

B
blackman

28.11.2013 um 20:47 Uhr

Wer zahlt im diesem Fall die Kosten ( ca. 10000 euronen pro Verhandlungstag )?

T
tommyh

28.11.2013 um 23:54 Uhr

Na immer der Arbeitgeber also darf es ruhig ein wenig dauern ;-) Verhandeln würde ich immer vielleicht kann man ja was gutes für die Belegschaft rausholen! Einfach die Pflaumen für den Ag sehr hoch hängen! Wenn Ihr Euch damit überfordert fühlt könnt Ihr nach Absprache mit dem AG auch einen Sachverständigen hinzu ziehen.

H
Hartmut

29.11.2013 um 07:27 Uhr

Hallo blackman, wie kommst du auf 10 TEuro pro Verhandlungstag? Wir hatten schon mal einen "teuren" Vorsitzenden Richter am Landgericht als Leiter der E-Stelle, trotzdem kamen wir nie auch nur in die Nähe solcher Beträge.

H
Hoppel

29.11.2013 um 18:51 Uhr

@ blackman

Natürlich kann Euch der AG an den Verhandlungstisch bitten!

Aber was steht denn in den Arbeitsverträgen Eurer KollegInnen?

Auf welcher vertraglichen Basis sind Überstunden bei Euch geregelt? Greift ein TV? Was steht in den Arbeitsverträgen? Hat der AN ein Wahlrecht "Geld oder Freizeit"?

JEDER AN hat zunächst einmal Anspruch auf Vergütung (§ 612 BGB = Geld) seiner Tätigkeit. Und nur wenn eine arbeitsvertragliche Vereinbarung vorsieht, dass der AG bestimmen kann "Freizeit oder Geld" , kommt der Freizeitausgleich als einseitige Anordnung des AG überhaupt in Betracht.

Siehe auch: BAG, 8.09.2001, Az. 9 AZR 307/00

Unabhängig davon muss natürlich das ArbZG beachtet werden!!!

B
blackman

29.11.2013 um 19:47 Uhr

Hallo danke für die Antworten . Der AG weiss sehr wohl das hier die Mitbestimmung des BR greift . Unsere Vorgabe ist die das hier eine betriebliche Übung die seit Jahren anhängt zum tragen kommt .Wie erwähnt ist das Interesse der Belegschaft dies zu ändern nicht sehr gross da die Löhne nicht tariflich gezahlt werden sind sehr viele bestrebt durch Vergütung der Überstunden ihre finanzielle Situation zu verbessern . Wir werden auch auf den Betriebsfrieden hinweisen inwieweit das dann greift wird die Reaktion des AG zeigen .

B
blackman

29.11.2013 um 19:56 Uhr

Hier noch einmal die Antwort für Hartmut , Ein Referent auf einem Lehrgang nahm die Summe als Masstab .Er sprach von Richter , Beirichter, Arbeitsrechtler usw. kurzum je umfangreicher ein Vorsitz geleitet wird können solche Summen erreicht werden . Wir haben noch keine praktischen Erfahrungen mit Einigungsstellen daher weiss niemand von uns in welche Richtung der Kostenpunkt laufen kann . MfG

H
Hoppel

29.11.2013 um 21:12 Uhr

@ blackman

Für den Vorsitzenden kann man von einem durchschnittlichen Stundenhonorar von 250 Euro ausgehen.
Betriebsfremde Beisitzer des BR erhalten durchschnittlich 175 € pro Stunde. Betriebsfremde Beisitzer des AG kassieren womöglich (wahrscheinlich) mehr

Die Stundenhonorare müssen natürlich auch für die Vor- und Nachbereitung der Einigungsstelle gezahlt werden. Da kommt man bei einem Tag mit 8 Stunden Einigungsstelle locker flockig auf 10.000 Euro ...

Will sagen, dass Euer Referent diese Summe nicht aus der Luft gegriffen hat!

T
tommyh

01.12.2013 um 23:10 Uhr

Ja 5000 am Tag für den Vorsitzenden und jeweils 70 Prozent davon für die Anwälte der Gegenparteien macht 12000 Euros am Tag warum zucken die Arbeitgeber eigentlich alle zusammen wenn man das Wort. Einigungsstelle in den Mund nimmt? ;-)

H
Hartmut

02.12.2013 um 22:09 Uhr

In der Tat. Da hat unser AG ja Glück gehabt bisher. :)

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