Erstellt am 28.11.2013 um 17:03 Uhr von schmitti
Das sind Themen des § 87, also ggf bis zur Einigungsstelle. Diese kann auch vom AG angerufen werden.
Sollte im TV hierzu eine Regelung sein, darf diese nicht durch BV verschlechtert werden.
Erstellt am 28.11.2013 um 17:05 Uhr von gironimo
Der AG kann die Verhandlungen für gescheitert erklären und die Einigungsstelle anrufen.
Und/oder dem AG gelingt es, die Mitarbeiter gegen den BR aufzuwiegeln (Daher gute Informationspolitik betreiben)
Und/oder der AG schickt bei der nächsten BR-Wahl "allseits beliebte" Mitarbeiter ins Rennen und kippt so die Mehrheitsverhältnisse (daher auch hier - gute Informationsarbeit leisten)
Erstellt am 28.11.2013 um 18:29 Uhr von Nubbel
warum wollt ihr nicht verhandeln? ihr sagt : es wird weiter ausbezahlt. der arbeitgeber sagt: will ich nicht, verhandlung gescheitert, ich geh zur einigungsstelle. ihr sagt in der einigungsstelle: na gut halbe halbe. alles gut.
wenn der arbeitgeber überhaupt zur einigungsstelle geht.
Erstellt am 28.11.2013 um 19:47 Uhr von blackman
Wer zahlt im diesem Fall die Kosten ( ca. 10000 euronen pro Verhandlungstag )?
Erstellt am 28.11.2013 um 22:54 Uhr von Tommyh
Na immer der Arbeitgeber also darf es ruhig ein wenig dauern ;-)
Verhandeln würde ich immer vielleicht kann man ja was gutes für die Belegschaft rausholen! Einfach die Pflaumen für den Ag sehr hoch hängen! Wenn Ihr Euch damit überfordert fühlt könnt Ihr nach Absprache mit dem AG auch einen Sachverständigen hinzu ziehen.
Erstellt am 29.11.2013 um 06:27 Uhr von Hartmut
Hallo blackman, wie kommst du auf 10 TEuro pro Verhandlungstag? Wir hatten schon mal einen "teuren" Vorsitzenden Richter am Landgericht als Leiter der E-Stelle, trotzdem kamen wir nie auch nur in die Nähe solcher Beträge.
Erstellt am 29.11.2013 um 17:51 Uhr von Hoppel
@ blackman
Natürlich kann Euch der AG an den Verhandlungstisch bitten!
Aber was steht denn in den Arbeitsverträgen Eurer KollegInnen?
Auf welcher vertraglichen Basis sind Überstunden bei Euch geregelt? Greift ein TV? Was steht in den Arbeitsverträgen? Hat der AN ein Wahlrecht "Geld oder Freizeit"?
JEDER AN hat zunächst einmal Anspruch auf Vergütung (§ 612 BGB = Geld) seiner Tätigkeit. Und nur wenn eine arbeitsvertragliche Vereinbarung vorsieht, dass der AG bestimmen kann "Freizeit oder Geld" , kommt der Freizeitausgleich als einseitige Anordnung des AG überhaupt in Betracht.
Siehe auch: BAG, 8.09.2001, Az. 9 AZR 307/00
Unabhängig davon muss natürlich das ArbZG beachtet werden!!!
Erstellt am 29.11.2013 um 18:47 Uhr von blackman
Hallo danke für die Antworten . Der AG weiss sehr wohl das hier die Mitbestimmung des BR greift . Unsere Vorgabe ist die das hier eine betriebliche Übung die seit Jahren anhängt zum tragen kommt .Wie erwähnt ist das Interesse der Belegschaft dies zu ändern nicht sehr gross da die Löhne nicht tariflich gezahlt werden sind sehr viele bestrebt durch Vergütung der Überstunden ihre finanzielle Situation zu verbessern .
Wir werden auch auf den Betriebsfrieden hinweisen inwieweit das dann greift wird die Reaktion des AG zeigen .
Erstellt am 29.11.2013 um 18:56 Uhr von blackman
Hier noch einmal die Antwort für Hartmut ,
Ein Referent auf einem Lehrgang nahm die Summe als Masstab .Er sprach von Richter , Beirichter, Arbeitsrechtler usw. kurzum je umfangreicher ein Vorsitz geleitet wird können solche Summen erreicht werden . Wir haben noch keine praktischen Erfahrungen mit Einigungsstellen daher weiss niemand von uns in welche Richtung der Kostenpunkt laufen kann .
MfG
Erstellt am 29.11.2013 um 20:12 Uhr von Hoppel
@ blackman
Für den Vorsitzenden kann man von einem durchschnittlichen Stundenhonorar von 250 Euro ausgehen.
Betriebsfremde Beisitzer des BR erhalten durchschnittlich 175 € pro Stunde.
Betriebsfremde Beisitzer des AG kassieren womöglich (wahrscheinlich) mehr
Die Stundenhonorare müssen natürlich auch für die Vor- und Nachbereitung der Einigungsstelle gezahlt werden. Da kommt man bei einem Tag mit 8 Stunden Einigungsstelle locker flockig auf 10.000 Euro ...
Will sagen, dass Euer Referent diese Summe nicht aus der Luft gegriffen hat!
Erstellt am 01.12.2013 um 22:10 Uhr von Tommyh
Ja 5000 am Tag für den Vorsitzenden und jeweils 70 Prozent davon für die Anwälte der Gegenparteien macht 12000 Euros am Tag warum zucken die Arbeitgeber eigentlich alle zusammen wenn man das Wort. Einigungsstelle in den Mund nimmt? ;-)
Erstellt am 02.12.2013 um 21:09 Uhr von Hartmut
In der Tat. Da hat unser AG ja Glück gehabt bisher. :)