Erstellt am 27.11.2013 um 06:11 Uhr von Rattle
Hallo,
das macht der BR, so sagt der §16 Abs.1 "Bestellung des Wahlvorstands".
MFG
Erstellt am 27.11.2013 um 19:43 Uhr von Hartmut
Hallo newbe, nur ergänzend: Ihr könnt auch einen 5-köpfigen WV bestellen, falls Ihr das für erforderlich haltet, z.B. weil der Betrieb so groß ist. Plus Ersatzmitglieder.
Ansonsten meine ich auch, der BR bestellt den WV komplett, also mit der Festlegung, wer 'normales' Mitglied ist, wer Vorsitzende(r) ist und 'Ersatzer' ist. Es wird sogar vom BR festgelegt, wer im WV für wen nachrückt.
Erstellt am 17.05.2022 um 11:45 Uhr von Sidny211
Wir haben nur ein 3-köpfigen Wahlvorstand gewählt.
Wenn so die Antworten zu lesen sind, wird das auch nicht mehr so passieren. Eine ordentliche Sitzung war ohnehin noch geplant
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten
Erstellt am 17.05.2022 um 11:54 Uhr von celestro
Sorry, aber weder macht es Sinn, ein Thema aus 2013 hochzuholen, noch macht Dein Posting irgendeinen Sinn.