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Arbeitsvertrag verlängern

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Drehrumbum
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Wir haben einen Kollegen im AT Bereich sein AV wurde schon ein mal um 1 Jahr verlängert und jetzt soll er um ein weiteres Jahr verlängert werden. Kann ich den AV noch einmal verlängern wie das auch bei Tariflichen AN ist.Oder gibt es hier andere Regeln und wo steht das. Vielen Dank

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Community-Antworten (1)

T
thommi

25.11.2013 um 21:58 Uhr

Das Teilzeit und Befristungsgesetz gilt auch bei AT_lern. Denn AT nur außerhalb des Tarif.

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