Arbeitsvertrag verlängern
Hallo, Wir haben einen Kollegen im AT Bereich sein AV wurde schon ein mal um 1 Jahr verlängert und jetzt soll er um ein weiteres Jahr verlängert werden. Kann ich den AV noch einmal verlängern wie das auch bei Tariflichen AN ist.Oder gibt es hier andere Regeln und wo steht das. Vielen Dank
Community-Antworten (1)
25.11.2013 um 21:58 Uhr
Das Teilzeit und Befristungsgesetz gilt auch bei AT_lern. Denn AT nur außerhalb des Tarif.
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