In unserer Firma wird ein BR gegründet und nun bevor die Wahlen berufen werden konnten bzw. das Wahlausschreiben veröffentlicht wurde, wurden ca. 1/4 der Belegschaft gekündigt, darunter auch Ich und andere Mitarbeiter, die sich auch zur Kandidatur vorgeschlagen hatten, aber die Wählerlisten wurden noch nicht veröffentlicht.
Die Frage ist nun, ob ich dennoch zum Betrieb gehöre und daher auf das Wahlausschreiben aufgelistet werden darf. Unser Wahlvorstand weiß es nicht genau, sie vermuten aber, dass ich aufgrund der "unwiderruflichichen Freistellung" keine Betriebszugehörigkeit habe und daher auch nicht gewählt werden darf.
Ist das korrekt? Was ist der unterschied zwischen einer widerruflichen und unwiderruflichen Freistellung?
Besteht eigentlich bei mir die chance einen Kündigungsschutz?