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Befristung nach Ausbildung

S
Svenja
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen...... Irgendwie steh ich am Schlauch also: Azubi vom 01.09.2011- 28.07.2013 (Ausbildungsverhältnis) Arbeitsvertrag befr. vom 29.07.2013 - 31.01.2014 jetzt 1. Verlängerung vom 01.02.2014 - 31.01.2015.Das Ganze mit Sachgrund. Ist das jetzt alles so richtig? oder darf er gar nicht mehr befristet werden??

Vielen Dank für Antworten

1.18206

Community-Antworten (6)

G
gironimo

25.11.2013 um 12:30 Uhr

Richtig ist das schon. Trotzdem sollte der BR den AG einmal in einer ruhigen Minute fragen, wie eigentlich seine Personalplanung aussieht und ob es nicht für alle Beteiligten günstiger ist, den ehemaligen Azubi fest einzustellen.

Auch sollte der ehemalige Azubi sich auf feste Arbeitsplätze innerhalb des Betriebes bewerben(sofern es sie gibt natürlich), damit der BR Handlungsoptionen aus dem § 99 BetrVG nutzen kann.

S
Svenja

25.11.2013 um 12:37 Uhr

Danke gironimo..... habs mir fast gedacht, hintergrund ist der, daß der MA leider nicht den Ansprüchen der Fa. genügt und ihm somit noch mal ne Chance gegeben wird sich zu verbessern.

N
nicoline

25.11.2013 um 12:50 Uhr

Svenja, gibt es einen TV der die Übernahme von Azubis für eine gewisse Zeit vorsieht? War die erste Befristung ohne Sachgrund und seid ihr über den jetzigen Sachgrund informiert?

S
Svenja

26.11.2013 um 12:54 Uhr

nicoline, wir haben wohl einen TV, der aber leider für diese Situation nix hergibt. Über den Sachgrund beider Befristungen sind wir informiert worden.

H
Hoppel

26.11.2013 um 20:23 Uhr

@ Svenja

Im TV steht wirklich kein einziger Satz bzgl. der befristeten Übernahme von Azubis? Gibt es auch keinen TV "Auszubildende"?

Falls es tatsächlich keine tarifvertragliche Regelung gibt, kann ein Azubi auch ohne Sachgrund bis zu zwei Jahren befristet beschäftigt werden.

@ nicoline

Nebenbei bemerkt ... der BR hat Null Anspruch darauf, dass der AG einen etwaigen Sachgrund benennt.

N
nicoline

27.11.2013 um 18:25 Uhr

@Hoppel nebenbei geantwortet ... das ist mir sehr wohl bekannt. Trotzdem kann es doch sein, dass der BR davon weiß, wie es hier ja auch der Fall ist. Ich habe deswegen gefragt:

http://www.ihk-kassel.de/solva_docs/RA_Braun_Befristete_Uebernahme.pdf

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