Erstellt am 25.11.2013 um 11:30 Uhr von gironimo
Richtig ist das schon. Trotzdem sollte der BR den AG einmal in einer ruhigen Minute fragen, wie eigentlich seine Personalplanung aussieht und ob es nicht für alle Beteiligten günstiger ist, den ehemaligen Azubi fest einzustellen.
Auch sollte der ehemalige Azubi sich auf feste Arbeitsplätze innerhalb des Betriebes bewerben(sofern es sie gibt natürlich), damit der BR Handlungsoptionen aus dem § 99 BetrVG nutzen kann.
Erstellt am 25.11.2013 um 11:37 Uhr von Svenja
Danke gironimo..... habs mir fast gedacht, hintergrund ist der, daß der MA leider nicht den Ansprüchen der Fa. genügt und ihm somit noch mal ne Chance gegeben wird sich zu verbessern.
Erstellt am 25.11.2013 um 11:50 Uhr von nicoline
Svenja,
gibt es einen TV der die Übernahme von Azubis für eine gewisse Zeit vorsieht? War die erste Befristung ohne Sachgrund und seid ihr über den jetzigen Sachgrund informiert?
Erstellt am 26.11.2013 um 11:54 Uhr von Svenja
nicoline,
wir haben wohl einen TV, der aber leider für diese Situation nix hergibt. Über den Sachgrund beider Befristungen sind wir informiert worden.
Erstellt am 26.11.2013 um 19:23 Uhr von Hoppel
@ Svenja
Im TV steht wirklich kein einziger Satz bzgl. der befristeten Übernahme von Azubis? Gibt es auch keinen TV "Auszubildende"?
Falls es tatsächlich keine tarifvertragliche Regelung gibt, kann ein Azubi auch ohne Sachgrund bis zu zwei Jahren befristet beschäftigt werden.
@ nicoline
Nebenbei bemerkt ... der BR hat Null Anspruch darauf, dass der AG einen etwaigen Sachgrund benennt.
Erstellt am 27.11.2013 um 17:25 Uhr von nicoline
@Hoppel
nebenbei geantwortet ... das ist mir sehr wohl bekannt. Trotzdem kann es doch sein, dass der BR davon weiß, wie es hier ja auch der Fall ist. Ich habe deswegen gefragt:
http://www.ihk-kassel.de/solva_docs/RA_Braun_Befristete_Uebernahme.pdf