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Kandidatur nach Auflösung des BR durch Arbeitsgericht

Z
Zakato
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kolleginnen u. Kollegen,

wir haben eine Streitfrage mit Kollegen der gleichen Branche aus einem Nachbarschaftsbetrieb. Und zwar: Können Mitglieder aus einem BR, der durch das Arbeitsgericht aufgelöst wurde, bei einer Neuwahl wieder kandidieren??????

Danke schon mal.

Zakato

1.708012

Community-Antworten (12)

G
gironimo

24.11.2013 um 16:48 Uhr

Natürlich; wenn den Mitgliedern Ihnen nicht ausdrücklich die Wählbarkeit aberkannt wurde.

siehe § 8 BetrVG (...)Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.(...)

H
Hartmut

24.11.2013 um 17:02 Uhr

Hallo Zakato, natürlich geht das. Das wäre ja sonst ein Berufsverbot .. besser gesagt Ehrenamtsverbot. :)

T
tommyh

24.11.2013 um 19:21 Uhr

Wenn sie nicht grade alle zusammen im Gefängnis sitzen lach aber ob ich solche Betriebsräte noch mal wählen würde?

T
thommi

24.11.2013 um 21:20 Uhr

Woher willst Du denn wissen, ob diese welche nun wieder kandidieren möchten auch die Auflösung mitzuvertreten haben?

T
tommyh

24.11.2013 um 22:08 Uhr

Oh das kann ich Dir genau sagen wenn ich als Br Mitglied sehe das der Betriebsrat solche Scheisse baut dann trete ich vorher zurück wenn die mehrheit gegen mich ist!

K
Kulum

25.11.2013 um 15:15 Uhr

Tommyh

das ist nur deine subjektive Meinung, wie du mit dem Problem umgehen würdest. Andere wollen vielleicht eher den Schaden begrenzen, auch das wäre absolut legitim. Problematisch wird es immer, wenn man den eigenen Standpunkt als in Stein gemeißelt ansieht und nur den eigenen Weg als den richtigen akzeptiert.

T
tommyh

25.11.2013 um 15:42 Uhr

Für Golom ach ne Kulum

Wie sieht denn eine Schadensbegrenzung aus? Ein Betriebsrat ist ein gesamtes Gremium und da kann ich doch nicht sagen ja einige haben zwar Scheisse gebaut aber ich bin drin geblieben um Schaden zu begrenzen und jetzt wählt mich wieder! Wenn ein Betriebsrat durchs Arbeitsgericht aufgelöst wird ist genug passiert, dass jedes einzelne Mitglied reagieren kann!

Ach ja nur meine Meinung!

K
Kulum

25.11.2013 um 15:50 Uhr

Also Haselocke, wenn wir uns schon auf kindliches Niveau begeben und mit Namen ein wenig Schabernack treiben, dann doch wenigstens Gollum und nicht was immer dir da aus den Fingern geglitten ist.

Ja, auf den Rest lohnt sich nicht so richtig einzugehen. Vielleicht schaust du dir ja mal an, wie auch ein einzelnes BRM Beschlüsse verhindern kann, wie man in die Öffentlichkeit tragen kann (und zwar völlig legal) was da im BR Büro so vor sich geht. All das kannst du 100%ig knicken, wenn du dich einfach aus dem Gremium entfernst. Einen solchen Kollegen, der einfach nur den Schniedel einzieht wenn was nicht so läuft wie es laufen sollte, den würde ich tatsächlich nicht mehr wählen.

A
AlterHase

25.11.2013 um 19:47 Uhr

Solange nicht bekannt ist warum der BR durch ein AG aufgelöst wurde, werden wohl alle Glaskugeln beschlagen bleiben.

Vielleicht handelt es sich hier ja auch um einen BR mit einer Seminar-Allergie.

Vielleicht hat er ja auch hier im Forum um Rat gefragt und eine falsche Antwort bekommen; und daraufhin den Chef zu einer Unzeit verprügelt………>:->

P
Pjöööng

25.11.2013 um 20:43 Uhr

Zitat (AlterHase) "Solange nicht bekannt ist warum der BR durch ein AG aufgelöst wurde, werden wohl alle Glaskugeln beschlagen bleiben."

Absolut nicht! Egal warum dieser BR aufgelöst wurde, verliert dadurch keines der Mitglieder seine Wählbarkeit!

A
AlterHase

25.11.2013 um 22:02 Uhr

Das Gegenteil habe ich nicht; und würde ich auch nie behaupten!

A
AlterHase

25.11.2013 um 22:15 Uhr

Korrektur!!!!

Mir fällt da gerade doch ein Grund ein.

Sollten irrtümlich leitende Angestellte in den BR gewählt worden sein und die Auflösung beruht hierauf, währe die Frage der Wahlberechtigung und Wählbarkeit auch geklärt.

Aber wie gesagt, die Glaskugeln sind halt beschlagen…….

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