Erstellt am 21.11.2013 um 15:41 Uhr von KarlEgon
Es soll eine angemessene Frist sein. 3 Tage wären ggf ok.
Doch, Mehrarbeit unterliegt der Mitbestimmung. Also ohne MB gibt es keine. Wann hat ihr Sitzung? Und habt ihr mit dem AG eine Frist für die Vorlage der MB Unterlagen vereinbart?
Also, wenn er Do für Sa kommt und ihr leider erst am Mo Sitzung machen könnt, könntet ihr dem AG mitteilen, können leider vorher diesen Vorgang nicht in der MB behandeln.
Weiter solltet ihr dieses Thema in einer BV regeln. Erzwingbare BV da § 87
Erstellt am 21.11.2013 um 15:52 Uhr von merkurpeter
Hallo DiggeDax, nach BetrVG § 87 hat der BR ein Mitbestimmungsrecht, sofern keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Heisst, der Arbeitgeber muss den BR eine Woche vorher anhöhren bevor er Mehr- oder Wochendarbeit anordnen möchte. Dazu bitte auch das ArbZG von § 3 bis einschl. § 12 lesen.
BetrVG = Betriebsverfassungsgesetz
ArbZG = Abeitszeitgesetz
Ich hoffe, dass dies etwas helfen konnte
Erstellt am 21.11.2013 um 19:10 Uhr von gironimo
>muss den BR eine Woche vorher anhöhren <
wie kommst Du auf diese eine Woche. Der BR ist in der Mitbestimmung und die Zustimmung des BR erfolgt, wenn zwischen AG und BR Einigung erzielt wurde - das kann schnell gehen oder auch dauern.
Im Zuge der Mitbestimmung solltet Ihr mit dem AG auch Ankündigungsfristen bei derartigen geplanten Wochenendeinsätzen vereinbaren.
Falls es um dieses Wochenende geht, würde ich auch dem AG sagen: "Sorry - zu spät. Wir stimmen der Wochenendarbeit nicht zu"
Erstellt am 21.11.2013 um 20:12 Uhr von DiggeDax
Vielen Dank für die Antworten. Im ArbZG steht, dass er es im Notfall machen kann. Also laut AG ist es ein Notfall,wobei ich sagen muss,das der BR nicht informiert wurde.Ich bzw. Wir haben heute die Anordnung (für jetzt Wochenende) für die MA auf den Tisch gelegt bekommen. Anmerkung: Anordnung für MA die Minusstunden haben. Die betroffenen MA wissen nur noch nichts davon und morgen ist Freitag. ..
Erstellt am 21.11.2013 um 21:01 Uhr von Nubbel
notfall, soso. hat es gebrannt, verdirbt ware wenn ihr nicht arbeitet, hat es eine Flut gegeben?
ansonsten gehört mein freies wochenende mir
Erstellt am 21.11.2013 um 21:17 Uhr von DiggeDax
Das ist ja der Punkt, ab wann ist es ein Notfall. Bei uns gibt es keine verderbliche Ware. Wir sind in der Produktion tätig, das wie ein großes Fließband (zieht sich durch mehrere Hallen) anzusehen ist, indem ein Bauteil gefertigt wird und bei uns ins stocken geraten ist.
Erstellt am 21.11.2013 um 21:50 Uhr von blackjack
Ob es sich um einen Notfall handelt könnt nur ihr beurteilen.
Ansonsten ergibt sich die Ankündigungsfrist aus § 12 Absatz 2 TzBfG.