Erstellt am 20.11.2013 um 20:12 Uhr von thomasi
Erstellt am 21.11.2013 um 07:24 Uhr von Lexipedia
@sarmale
Die Gleichstellung gibt es nur bei dem Kündigungschutz. Alles andere nicht. Also keine Woche mehr Urlaub, kein früheren Renteneintritt usw. usw. Nur für den Kündigungsschutz!
Erstellt am 21.11.2013 um 08:03 Uhr von berndf
Ich wurde versuchen einen Neuantrag zu stellen, kein Änderungsantrag. Wenn der Antragsteller bei dem Neuantrag einen Grad von mindestens 50 bekommt, kann er früher in Rente gehen. Versuchen kann man alles. Dafür gibt es ja die Schwerbehindertenvertreter die gute Tipps geben können für den Neuantrag. Da dann alle Behinderungen komplett neu überprüft werden.
Erstellt am 21.11.2013 um 14:07 Uhr von sbvsgbix
berndf
Ein solcher Rat kann auch NUR von Dir kommen. Also voll daneben. Hast wohl starke Veränderungen bei den Anhaltspunkten nicht mit bekommen.
Denn: In vielen Punkten haben sich der GdB verschlechtert ggf hat auch bei früheren Entscheid der SB sehr positiv gewertet.
Das Ergebnis kann dann sein, dass eine Gesamt GdB von weniger als 30 herauskommt, dann wäre auch die Gleichstellung hin!
Übrigens, nachdem die Anhaltspunkte Gesetzesstatus erhalten haben, muss das VA IMMER Anträge komplett neu bewerten. Es geht also nicht mehr wie früher, dass man die Bewertung nur auf die neuen Pkt beschränken kann.