E- Learning / BV Betriebsrente
Hallo Mitstreiter,
ich bin schon sehr lange als Betriebsrat tätig. Aber man hat immer wieder Informationsbedarf. Wir arbeiten in unserem Gremium an zwei Projekten.
1.) Betriebsvereinbarung interner Schulungen über E- Learning NEU. Die Mitarbeiter bekommen die Möglichkeit die Mitarbeiterschulungen am PC zu machen. In der Vergangenheit wurden sie vor oder nach der Arbeit geschult. Dies soll nun künftig über den elektronischen Weg stattfinden. Wer kann mir entprechende BV zur Verfügung stellen.
2.) Neuordnung einer Betriebsrente. Alte BV wurde gekündigt - neue Vereinbarung liegt als Entwurf vor. Der Clou an der neuen Vereinbarung ist, der Arbeitnehmer muss einen Betrag bis max. vorlegen, um vom Arbeitgber die max.- Summe zu bekommen. Eine Entgeltumwandlung ist ohnehin dann noch möglich. Habe gehört, man nennt das Verfahren "Matching". Wer hat Erfahrung und kann mir Infos (evt. BV) zur Verfügung stellen. Herzliche Grüße Milchstrasse
Community-Antworten (1)
10.09.2014 um 16:14 Uhr
Die BV E-Learning setzt voraus, dass der BR seine Mitbestimmungsrechte bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen ebenfalls ausschöpft. Es geht in dieser Frage ja nicht nur allein um die elektronische Verarbeitung einer Schulungsmaßnahme und das diese (wie jede andere betriebliche Schulungsmaßnahe während der Arbeitszeit (oder als Arbeitszeit) stattfindet), sondern auch wie die Schulungen gestaltet werden, ob eine Art "Verstanden-" oder "Bestanden"- Prüfung stattfindet (und wenn ja wie) und last not least auch die Frage von Beurteilungsgrundsätzen und einiges mehr.....
Da es hierbei auf die betrieblichen Erfordernisse ankommt, kann eine Mustervereinbarung kaum weiterhelfen.
Eher sinnvoll wäre es einen Sachverständigen hinzuzuziehen und mit diesem eine BV zu erarbeiten, die auf Eure Bedürfnisse zugeschnitten ist (BR-Workshop oder ähnliches).
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