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Doppelfunktion BR/SBV

S
sebarudo
Jul 2025 bearbeitet

Hallo zusammen, sicherlich wurde das Thema schon öfter aufgegriffen aber leider konnte ich zu meinem Fall nichts finden. Unser SBV-Vorsitzende ist der Meinung, er könne seinen Stellvertreter designieren, damit dieser immer an den Betriebsratssitzungen teilnehmen kann und er selbst somit in den Sitzungen nur als Betriebsratsmitglied auftritt. Er ist der Meinung, er könne jederzeit bestimmen, dass sein Vertreter Aufgaben der SBV übernimmt. Dies mag vereinzelt sicher stimmen, allerdings bin ich der Ansicht, dass dies für die Betriebsratssitzungen nicht zulässig ist und würde mich über weitere Einschätzungen freuen. Vielen Dank schon mal für Eure Antworten

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Community-Antworten (6)

K
Kjarrigan

15.07.2022 um 10:17 Uhr

Euer SBV irrt. Wenn er BR und SBV ist nimmt er wenn anwesend beide Funktionen "gleichzeitig" wahr.

Er ist dann nicht verhindert, NUR weil er sagt "ich habe jetzt nur den BR Hut auf"

Ist er anwesend hat der Stell. SBV KEIN Teilnahmerecht an BR Sitzungen - PUNKT.

NB
nicht brauchen

15.07.2022 um 10:31 Uhr

Unterstütze den Punkt!

D
dieschi

15.07.2022 um 10:50 Uhr

Der Stellvertreter des SBV kann nur dann aktiv werden wenn er den SBV-Vorsitzenden vertritt. Erst dann hat er, so lange er den Vorsitzenden vertritt, die vollen Rechten und Pflichten des Vorsitzenden.

Der Vorsitzende der SBV hat zudem gar nicht die rechtliche Möglichkeit seinen Stellvertreter zu "designieren".

Ist der SBV-Vorsitzende gleichzeitig auch BRM ist er mit beiden Ämtern bei den Sitzungen anwesend.

R
Relfe

15.07.2022 um 11:13 Uhr

@sebarudo

die Sache ist eigentlich ganz einfach: wer da ist, ist nicht verhindert. (Ausnahme evt. wenn er persönlich betroffen ist, rechtlcihe Verhinderung)

Wenn er das nicht glaubt, dann stellst Du vor ihm auf den Tisch einen Spiegel und wenn er sich darin sieht, dann weiß er, das er da ist :-)

SF
SBV Frank

15.07.2022 um 11:38 Uhr

Zunächst einmal, es gibt keinen SBV Vorsitzenden! Es gibt eine Vertrauens Person, die einen oder mehrere Stellvertreter hat! Und nein, wenn die Vertrauens Person im Doppelmandat an der Betriebsratssitzung teilnimmt, kann sie nicht einen Stellvertreter heranziehen! Anders ist es, wenn die Vertrauens Person in der Betriebsratssitzung ist, und er seinen Stellvertreter zum Beispiel bei einer Begehung heran zieht und ihn dort mit laufen lässt!

C
clark

01.07.2025 um 22:49 Uhr

Wie verhält es sich wenn der 1. stellvertretender der SBV die Funktion des BR Vorsitzenden hat. Der SBV ist verhindert, kann er den 2. stellvertreter zur BR Sitzung laden und damit nicht die Doppel (dreifach) Funktion bekleidet.

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