Mitbestimmungsrecht bei neuen Dienstplanprogramm
Unser Firma möchte ein neues Dienstplanprogramm installieren, hat den GBR aber noch nicht informiert.
- Was muss der Arbeitgeber tun ?
- Die Frist für die Bearbeitung der Anfrage ist diese auch nur eine Woche ? Obwohl die Prüfung des neuen Programm sehr Umfangreich ist ?
im Voraus danke für die Antworten.
Community-Antworten (4)
18.11.2013 um 11:25 Uhr
hallo,
der jeweilige BR ist dafür zuständig nach §87 BetrVG.
MFG
18.11.2013 um 12:04 Uhr
@Eisenbahn 2. Die Frist für die Bearbeitung der Anfrage ist diese auch nur eine Woche ? Ganz klar nein. Das BAG hat mit Beschluss vom 09.07.213 (1 ABR 19/12) zu § 87 folgendes entschieden:
Die Äußerung des Betriebsrats gegenüber einem Ersuchen des Arbeitgebers in den Angelegenheiten des § 87 Abs. 1 Be trVG bedarf keiner bestimmten Form und muss auch nicht binnen einer bestimmten Frist erfolgen. Eine für personelle Angelegenheiten vergleichbare Zustimmungsfiktion (§ 99 Abs. 3 BetrVG) ist in § 87 Abs. 2 BetrVG ebenso wenig vorgesehen wie die Angabe von Gründen, auf denen das fehlende Einverständnis des Betriebsrats beruht. Ebenso darf eine Maßnahme, die der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 BetrVG unterliegt, erst nach dessen Zustimmung oder deren Ersetzung durch die Einigungsstelle durchgeführt werden. Eine einseitige Regelungsbefugnis des Arbeitsgebers oder dessen Möglichkeit, eine von § 87 Abs. 1 BetrVG erfasste Maßnahme vorläufig durchzuführen, sieht das Gesetz im Bereich der sozialen Angelegenheiten nicht vor.
Quelle: Newsletter: Marc Hessling, Rechtsanwalt
18.11.2013 um 15:29 Uhr
Wenn der BR schon weiß, dass ein derartiges Programm kommen soll, könntet Ihr doch den AG auffordern, Euch umfassend zu informieren.
Dann entscheidet sich auch, ob der Einzel-BR oder eventuell der GBR das Thema behandeln kann/soll (der BR kann den GBR ja auch beauftragen, zu verhandeln). Und Zeit habt Ihr allemal. Lasst Euch nicht unter Druck setzen. Wenn Ihr für die neue Software eine BV erstellen wollt, braucht das Zeit.
Ohne rechtliche Grundlage - aber vielleicht ein Hinweis aus der Praxis für Eure Zeitschiene: Ihr habt mindestens so viel Zeit, wie sich der AG selbst genommen hat, um sein Vorhaben umzusetzen. Hätte er Euch rechtzeitig eingebunden und informiert, gäbe es gar keinen Zeitdruck. Also immer mit der Ruhe.
18.11.2013 um 21:27 Uhr
Hallo Eisenbahn, wir in unserem Gremium lieben Dinge, die dem AG auf den Nägeln brennen und wo ihm die Zeit davonläuft: "Tja, Herr Müller, das tut uns leid, das kann jetzt ein paar Wochen dauern. Wir müssen uns ja gründlich mit der Materie beschäftigen, Sie verstehen. Allerdings, wenn Sie sich unseren Entwurf für die neue BV Gleitzeit nochmal wohlwollend anschauen würden, das könnte die Sache beschleunigen. Wir können natürlich nichts versprechen."
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