Gleichbehandlung
Hallo zusammen !
In unserer Bank wurde vor geraumer Zeit eine Arbeitsanweisung umgesetzt, daß Mitarbeitern der Zugang zu Webmail-Diensten verweigert (Web-Washer). Nun hat der Vorstand beschlossen, daß der Vorstand sowie die zweite Führungsebene (keine leitenden Angestellten !) wieder diesen Zugang zu den privaten Mails erhalten sollen. Wie können wir dieser Ungleichbehandlung entgegenwirken ?
Danke schon mal für eure Antworten.
Community-Antworten (8)
16.11.2013 um 15:18 Uhr
Rapper hat hier vollkommen recht.
Grundsätzlich ist ein AG in der Art, Umfang und Höhe jeder freiwillig gewährten Leistung frei. Allerdings hat der AG ständig den Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten. Das bedeutet nun aber nicht, dass alle AN im Betrieb, einen Anspruch auf die gleiche Leistung in gleicher Höhe hätten. Gleichbehandlung bedeutet hier nur, dass alle Vergleichbaren auch gleichbehandelt werden müssen. Der AG darf aber keinesfalls die Gewährung oder den Ausschluss der Leistung willkürlich vornehmen.
Der AG kann je nach Art der Tätigkeit im Betrieb/Unternehmen, einzelne Gruppen, Abteilungen oder sonstig miteinander vergleichbare Tätigkeiten und Personengruppen mitbestimmungsfrei selbst bestimmen.
Solange er hier keine eigenen Verteilungsgrundsätze aufstellt und alle gleichrangig behandelt, bleibt ein BR außen vor.
Bei erlaubter E-Mail Nutzung handelt es sich nicht um eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme nach § 87 Abs. 1 Satz 1 o. 6, sondern um eine über die gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorschriften hinausgehende Arbeitsplatzgestaltung. Diese gehört zu den freiwilligen Leistungen eines Betriebs/Unternehmens und kann mitbestimmungsfrei erfolgen.
@seesee "Wenn eine neue Software eingesetzt wird, hat der BR ein MBR"
So generell wie Du es hier darstellst, ist es bestimmt nicht. Das kommt immer noch auf die Art der Software und wofür sie bestimmt ist an.
15.11.2013 um 14:29 Uhr
magic,
ehrlich gesagt, garnicht. Wie Du schon geschrieben hast "private Mails". Grundsätzlich kann der AG per Arbeitsanweisung anweisen, dass alle MA ihre privaten Online Dinge nicht von Arbeit zu erledigen haben, egal ob Mail oder sonste was. Auch wenn die MA einen für die Arbeit notwendigen Internet Zugang haben. Der AG kann aber seinerseits Außnahmen festlegen, was er hier wohl auch tut. Man kann das wie ne "freiwillige Leistung" betrachten, die er einem bestimmten Personenkreis zubilligt (hier Vorstand und zweite Führungsebene). Es liegt also in seiner freien Entscheidung.
15.11.2013 um 16:01 Uhr
Jeder sollte sich auch überlegen private Mails in der Firma via Arbeitsplatz PC zu lesen. Denn nicht nur die NSA liest ggf mit sondern auch der AG könnte es technisch ohne dass Mitarbeiter es merken. Klar wäre es nicht erlaubt.
15.11.2013 um 16:28 Uhr
Hallo???
Der BR hat bekanntlich eine Mitbestimmung bei der Nutzung von technischen Einrichtungen, die dazu geeignet sind personenbeziehbare Daten (usw.) -§ 87 BetrVG -....
Da kann der Vorstand nicht einfach irgendwelche Regeln beschließen.
Der BR bestimmt mit wenn private Nutzung möglich ist, wer wie und wann darauf Zugriff hat.
15.11.2013 um 17:00 Uhr
§87 - interessant. Wie kommst Du denn auf den bei der privaten Nutzung des betrieblichen Internetzugangs? Kannst Du das näher erklären?
15.11.2013 um 18:31 Uhr
wischwasch
du hast es nicht verstanden!!!!!
16.11.2013 um 00:20 Uhr
Ich sehe auch ein MBR nach § 87. Wenn eine neue Software eingesetzt wird, hat der BR ein MBR. Und wenn GF die private Nutzung erlaubt, dann sehe ich den BR da auch mit im Boot, da ja bestimmte Regeln bzw. Rechte für Personenkreise vergeben werden. Diese Regeln sind m.E. mit dem BR zu vereinbaren.
17.11.2013 um 01:48 Uhr
der Chef schaltet hier für einen Teil der MA eine Software AB! Wo bitte ist da das MBR? Ansonsten sie bei Alter Hase....
Verwandte Themen
Fortbildungen / Gleichbehandlung
ÄlterHallo alle zusammen, Thema Fortbildungen / Gleichbehandlung: in unserer Betriebsvereinbarung heißt es: es können bis zu 5 Tage Fortbildung im Kalenderjahr gewährt werden. Wie sieht das bei Teilzei
Gehaltserhöhung/Gleichbehandlung
ÄlterLiebe Mitstreiter, wir benötigen Eure Hilfe zur Frage der "Pflicht zur Gleichbehandlung" bei Gehaltserhöhungen. Fakten: Unsere gesamte Produktion wird zum 31.10.2016 geschlossen. Interessenausgl
Gleichbehandlung der MA in der Zeiterfassung
ÄlterBei uns im Betrieb gibt es diverse Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit, Servicezeit und Schichtarbeit. Alles schön und gut, da jeder Mitarbeiter gleichbehandelt wurde in der Zeiterfassung war auch alles
Gleichbehandlung / Lohngerechtigkeit - was passiert mit Zulagen nach Umsetzungen bzw. Änderung der Tätigkeiten?
ÄlterGuten Tag, mal wieder was kniffliges :-) Bei uns gibt es eine Abteilung, in der jeweils zwei MA pro Schicht beschäftigt sind - einer davon war bis Ende 2005 Schichtführer und hat (Einzelvertraglic
Gleichbehandlung von Urlaubsansprüchen
ÄlterIn unserem Betrieb gibt es zwischen Vollzeit bzw. Teilzeitkräften (bis 30 Tage je nach Alter) und beringfügig Beschäftigten (20 Tage nach BUrlG) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen. Handelt es sich