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Überzahlung

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TimoSv
Jan 2018 bearbeitet

Die lohnbuchhaltung zahlt zuviel geld,. Wie muss der kollrge damit umgehem. Klar fur mich ist, es klimgt nach betrug, folgedessen ging der kollege zur lohnbuchhaltzng und die sagten zu ihn,:" es sei so angewiesen :-)." Und die frauen wollen bewusst liever wegschauen. Seine frage:" wie lange kann die firma das geld zuruck fordern. "Ein br - kollege sagte zu ihm im Vertrauen: 2 monate sei ausschlussfrist laut tarif, danach ist es sein ! Hä??? Have ich da was verpasst???

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Community-Antworten (8)

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gironimo

14.11.2013 um 17:31 Uhr

Die tariflichen Ausschlussfristen sind in der Tat im Tarif aufgeführt - meist Manteltarifvertrag.

Und wieso kommst Du auf Betrug? Wenn Du doch die Auskunft erhältst, es sei so angewiesen.

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TimoSv

14.11.2013 um 18:00 Uhr

Danke fur die rasche antwort gironomo. Die damen werden sich besrimmt nicht mehf dranerinnerm, das der kollege da angerufen hat. Da in der buchhaltung. Betrug?- wie soll man es nennen , wenn man sich eune leistung erschleicht? Der kollege bekommt "Versehntlich " eG 10 statt Eg1 :-)

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HeiHo

14.11.2013 um 18:23 Uhr

Dem Arbeitgeber steht daher ein entsprechender Rückzahlungsanspruch aus § 812 Abs. 1 BGB zu

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TimoSv

14.11.2013 um 20:00 Uhr

Und könntebder chef schlimmsten dfall kündigen? Mangelns vertrauen?

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tommyh

14.11.2013 um 22:26 Uhr

Na er sollte ja lieber dem Arbeitnehmer danken, dass dieser so ehrlich ist diese Überzahlung bei der Buchhaltung zu melden. Vielleicht sollte er dann eher die Dortigen Damen austauschen :-) Der Arbeitgeber hat ein Rückzahlungsanspruch nach 812 bgb hier gelten dann die Ausschlussfristen nach Tarif oder Arbeitsvertrag.

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TimoSv

15.11.2013 um 00:33 Uhr

Danke tommyh, Die Fristen bei den ausschlussfristen sind laut Tarif auf vier Monate geregelt. Heist das:

  1. der chef merkt es erst nach funf monate, also kann unser kollege den Uberschuss Monat Eins behalten:-) Oder
  2. der Chef merkt es heute und kann ab heute sein "geld" innerhalb der nachsten vier Monate zuruckfordern? Danke, Oder isr das schon wieder eine neue Frage mit Uberschrift ausschussfristen?
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TimoSv

15.11.2013 um 09:28 Uhr

Danke für den Link, hoppel, Sehr aufschlussreich. Ich liwbe dieses Forum. Man bekommt hier immer schnell und sogar mit passenden bag urteil eine Antwort / meinungen. Allerdings, war ich auch am googlen. Blos nicht so erfolgreich:-;

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