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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

fristlose Kündigung

M
mikki
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben heute eine Anhörung zur geplanten außerordentlichen fristlosen, hilfsweise fristgemäßen verhaltensbedingten Tat- und Verdachtskündigung bekommen. Ist die Anhörung so korrekt oder schließen sich die Kündigungen gegeneinander aus und die anhörung ist fehlerhaft.

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

13.11.2013 um 09:45 Uhr

Das sind zwei Anhörungen, die es - Fristen bedenken (!) - zu bearbeiten gilt.

G
gironimo

13.11.2013 um 10:07 Uhr

So ist es. Also einerseits Bedenken zur fristlosen äußern und einer ordentlichen Kündigung mit den Gründen des § 102 BetrVG widersprechen.

K
KimKakao

14.11.2013 um 22:45 Uhr

eigentlich schliessen sich Tat- und Verdachtskündigung schon aus. Tatkündigung: der AG weiss Jemand hat eine Straftat begangen, Verdachtskündigung: Er vermutet Jemand hat eine straftat begangen, da muss er den Kollegen vorher zum Vorwurf anhören... oder es sind 2 verschiedene Gründe?

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