fristlose Kündigung
Hallo, wir haben heute eine Anhörung zur geplanten außerordentlichen fristlosen, hilfsweise fristgemäßen verhaltensbedingten Tat- und Verdachtskündigung bekommen. Ist die Anhörung so korrekt oder schließen sich die Kündigungen gegeneinander aus und die anhörung ist fehlerhaft.
Community-Antworten (3)
13.11.2013 um 09:45 Uhr
Das sind zwei Anhörungen, die es - Fristen bedenken (!) - zu bearbeiten gilt.
13.11.2013 um 10:07 Uhr
So ist es. Also einerseits Bedenken zur fristlosen äußern und einer ordentlichen Kündigung mit den Gründen des § 102 BetrVG widersprechen.
14.11.2013 um 22:45 Uhr
eigentlich schliessen sich Tat- und Verdachtskündigung schon aus. Tatkündigung: der AG weiss Jemand hat eine Straftat begangen, Verdachtskündigung: Er vermutet Jemand hat eine straftat begangen, da muss er den Kollegen vorher zum Vorwurf anhören... oder es sind 2 verschiedene Gründe?
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