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Berufung Wahlvorstand durch Betriebsausschuss

D
DietmarBeining
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, kann ich mit einem Betriebsausschuss einen Wahlvorstand berufen, oder brauche ich dazu zwigend eine BR-Sitzung?

2.581012

Community-Antworten (12)

K
Kölner

12.11.2013 um 12:16 Uhr

Zwingend BR ...wäre ja noch schöner!

C
Charlys

12.11.2013 um 12:59 Uhr

§ 16Bestellung des Wahlvorstands

(1) Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Betriebsrat einen aus drei Wahlberechtigten bestehenden Wahlvorstand und einen von ihnen als Vorsitzenden. Der Betriebsrat kann die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder erhöhen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich ist. Der Wahlvorstand muss in jedem Fall aus einer ungeraden Zahl von Mitgliedern bestehen. Für jedes Mitglied des Wahlvorstands kann für den Fall seiner Verhinderung ein Ersatzmitglied bestellt werden. In Betrieben mit weiblichen und männlichen Arbeitnehmern sollen dem Wahlvorstand Frauen und Männer angehören. Jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zusätzlich einen dem Betrieb angehörenden Beauftragten als nicht stimmberechtigtes Mitglied in den Wahlvorstand entsenden, sofern ihr nicht ein stimmberechtigtes Wahlvorstandsmitglied angehört.

Der BA könnte hietnach nur selbsständig handeln nach BR Beschluss. Den wenn das BetrVG BR sagt, ist dieses das Gremium

K
Kölner

12.11.2013 um 13:20 Uhr

Es kann NUR der BR. Nix anderes!

C
Charlys

12.11.2013 um 13:40 Uhr

Hallo Kölner, Danke. Dann hatte ich Deine erste Antwort missverstanden. Hatte mich auch schon gewundert. Die zweite Antwort nun ist klar und unmissverständlich!

H
Hartmut

12.11.2013 um 20:40 Uhr

Hallo DietmarBeining, der BA kann das nicht, das muss der BR machen. Denkt bitte daran, es muss (1) die Wahl des WV auf der Tagesordnung stehen, und (2) die Zusammensetzung des WV beschlossen werden.

N
nicoline

12.11.2013 um 22:32 Uhr

Zwingend BR ...wäre ja noch schöner! Wie und in welche Richtung kann man das mißverstehen????????????????????????????????????

N
Nubbel

12.11.2013 um 23:10 Uhr

ne ist klar, das kann man nicht missverstehen. wie kann man nur. also so etwas.

K
Kölner

12.11.2013 um 23:24 Uhr

Pjöööööng zitiert regelmäßig falsch

F
Fragenbär

15.11.2013 um 11:41 Uhr

Ich wüsste nicht, warum nicht auch diese Entscheidung dem BA übertragen werden könnte. Das BertVG sagt doch lediglich, dass der BA in keinem Fall Betriebsvereinbarungen wirksam abschließen darf. Was es braucht, ist ein konkreter Beschluss zu einer entsprechenden Geschäftsordnung.

P
Pjöööng

15.11.2013 um 12:01 Uhr

Zitat (Kölner): "Zwingend BR ...wäre ja noch schöner!"

Zitat (Kölner): "Es kann NUR der BR. Nix anderes!"

Zitat (Kölner): "Fresse halten! Einfach nur Fresse halten."

Zitat (Fitting): "Rechtlich steht nichts entgegen, dem BetrAusschuss oder einem Ausschuss nach § 28 durch bes. Beschluss die Bestellung des Wahlvorstandes zu übertragen. Dies wird wegen der Einmaligkeit der Aufgabe jedoch nur in bes. gelagerten Fällen zweckmäßig sein. (...)" (Rn24 zu § 16)

M
Menetekel

23.11.2013 um 01:44 Uhr

Könnte der Betreiber dieses Forums den Teilnehmer Kölner nicht ausschließen?

Diese ständigen Beleidigungen muss sich doch niemand gefallen lassen!

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