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Abgabe der Wahlliste bei Listenwahl

W
Wahlnick
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

eine Farge bei der Abgabe der Wahlliste im Wahlbüro müssen diese doch solange unter Verschluß bleiben bis diese vom Wahlvorstand abgesegnet und zur Veröfentlichung sprich zum Aushang, freigegeben sind ?

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

12.11.2013 um 11:02 Uhr

Die Wahlliste (Wählerliste) ist eine Liste, die der Wahlvorstand herausgibt. Die Daten, die der WV aus der Personalabteilung erhält, sind noch nicht automatisch die Liste. Diese Daten werden nämlich erst einmal von WV geprüft und ggf. korrigiert. Erst wenn der WV beschlossen hat "das ist es jetzt", gibt er die Liste heraus.

Es wäre also falsch, eine Liste, die aus der Personalabteilung kommt einfach auszuhängen nach dem Motto "wir melden uns dann später, ob die Liste stimmt".

Oder meinst Du Wahlvorschläge? Auch diese müssen erst einmal vom WV behandelt und für gut befunden werden.

W
Wahlnick

17.11.2013 um 11:04 Uhr

Hallo,

ja ich meinte die Wahlvorschlagslisten ,die baim Wahlvorstand abgegeben werden.

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