Ist der Rücktritt von der Wahlliste aus persönlichen Gründen möglich, wenn die Person als EINZIGE auf der Zweiten Wahlliste steht? Das würde dann heissen, das es dann nur noch eine Wahlliste gibt und das Prinzip der Persönlichkeitswahl greift.

Gibt es Gesetze oder Bestimmungen, die diesen Rücktritt verbieten?