Rücktritt von der Wahlliste (2 wahllisten) ?! WICHTIG!
Ist der Rücktritt von der Wahlliste aus persönlichen Gründen möglich, wenn die Person als EINZIGE auf der Zweiten Wahlliste steht? Das würde dann heissen, das es dann nur noch eine Wahlliste gibt und das Prinzip der Persönlichkeitswahl greift.
Gibt es Gesetze oder Bestimmungen, die diesen Rücktritt verbieten?
Community-Antworten (3)
11.05.2005 um 13:48 Uhr
siehe Wahlordnung zum BetrVG! Ein/e Kandidat/in kann seine/ihre Kandidatur jederzeit zurück ziehen, es kann niemand gezwungen werden zu kandidieren!
11.05.2005 um 13:53 Uhr
Kannst du mir dazu bitte den genauen Artikel im BVerfG sagen? Ist wirklich sehr wichtig. Danke!
11.05.2005 um 14:31 Uhr
Das ergibt sich aus WO 2001 §6 und §8 ! §6 Abs. 3 " die Unterschrift der Bewerber ist bei zu fügen. Der Sachverhalt ist im "FITTING" 22. Auflage WO 2001 §6 Rn 14 beschrieben, die Rücknahme der Unterschrift ist dem Wahlvorstand schriftlich mitzuteilen! Ist kein gültiger Kandidat auf dem Wahlvorschlag, ist die Vorschlagsliste ebenfalls ungültig, ergibt sich aus WO 2001 §8. Somit ist ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht und der WV hat dies entsprechend sofort mitzuteilen!
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