Erstellt am 11.11.2013 um 13:44 Uhr von Oblatixx
Na sicher. Und solange du nicht in Gewissenskonflikte kommst, ist alles ok.
Erstellt am 11.11.2013 um 14:05 Uhr von polybär
@schleuder,
könnte gehten, ausser es stört sich mit deinem AMt, denke bitte auch an die Vertrauensfrage UND Bespreche das Zeitnah mit dem Gremium, damit du keine Bösen überrauschungen bekommst .Im Zeifel musst du dich entscheiden WAS Sauberer ist !!
Erstellt am 11.11.2013 um 14:10 Uhr von chatrin
Die Frage hier ist, bist du dann ein leitender Ang? Kannst Du dann also bei der Sprecherwahl teilnehmen? Wenn die Stelle eibe eines leitenden ist, spielen Absprachen mit dem AG keine Rolle. Es zählt dann die Stellung. Siehe aktives/passives Wahlrecht lt. BetrVG
Erstellt am 11.11.2013 um 14:54 Uhr von Oblatixx
@chatrin:
Lies mal richtig den ersten post. Wie soll er denn da leitender Angestellter sein? Er bekommt eine leitende Position, was auch immer das sein mag (Gruppenleiter, Werkstattleiter, Teamleiter usw ...).
Erstellt am 11.11.2013 um 17:11 Uhr von gironimo
Die Diskussion, die da aufkommen kann ist halt:
Wirst Du durch die Beförderung unzulässiger Weise bevorzugt oder wirst Du unzulässiger Weise benachteiligt, wenn Du den Posten nicht bekommst.
Achte auf ein sauberes Verfahren bei der Besetzung der Stellen!
Erstellt am 11.11.2013 um 17:17 Uhr von thomasi
@Oblatixx
Was hat chatrin denn falsches geschrieben? Aus dem Beitrag von schleuder kann keiner von uns hier SICHER erkennen ob er dann LEITENDER Ang ist.
Denn es ist nicht zwingend notwendig, dass man Prokura haben muss oder das Recht EInstellungen/Entlassungen eigenständig wahrzunehmen. Dieses sind nur einige der Fakten betreffend LEITENDER Ang.
Denn schaue Dir einmal die großen Autokonzerne an, wer da alles zu den leitenden gehört. Diese haben dann nicht alle Prokura oder das Recht von Einstellungen usw.
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Wer ist leitender Angestellter?
Leitende Angestellte sind Arbeitnehmer, die in ihrem Verantwortungsbereich unternehmerische Aufgaben mit erheblichem Entscheidungsspielraum wahrnehmen.
Leitende Angestellte sind zum Beispiel Betriebsleiter im Sinne von § 4 Abs. 4 Satz 1 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BO-Kraft) oder auch die Leiter größerer Personalabteilungen.
Oft, aber nicht notwendigerweise, vertreten leitende Angestellte gegenüber anderen Arbeitnehmern die Arbeitgeberposition, indem sie über Einstellungen und Entlassungen entscheiden.
Erstellt am 11.11.2013 um 17:27 Uhr von Oblatixx
OK.
Mein Niederlassungsleiter wird auch als leitender Angestellter bezeichnet und das wird auch von uns akzeptiert, obwohl jeder weiß, dass er es eben nicht ist. Nur, weil er so genannt wird, ist er es trotzdem nicht. Er verdient (bekommt) mehr, als wir, er darf aber weder einen entlassen, noch einstellen. Dazu ist der Konzern da!
So ist das Leben.
Wäre ja auch schlimm, wenn er vielleicht BR würde, vieleicht auch Vorsitzender des BR ... ;))
Wenn also einer alle diese Aufgaben nicht machen darf, keine Prokura hat, dann hat er für mich leitende Aufgaben, aber eben kein leitender Angestellter.
Vor langer Zeit erklärte mir mal einer, wie man mit einer einzigen Frage dieses Thema erschließen kann. Probiere das bei sogenannten L.A. aus und Du wirst dich wundern.
FRAGE: Kannst Du den Betrieb zu Grunde richten?
Ein leitender Angestellte kann das!
Schönen Abend noch
Erstellt am 11.11.2013 um 17:45 Uhr von Valdi
Wenn die Stelle ausgeschrieben war / du dich beworben hast / / AG sich fuer dich entscheidet BR stimmt der Versetzung zu / du bist nicht anwesend / passt alles.
Doch Befoerderung nach interner Absprache? Und das Gremium bleibt aussen vor oder wie? Bist vielleicht auch noch Freigestellter? Dann haette ich als BRM ein Problem damit.
Erstellt am 11.11.2013 um 19:29 Uhr von AlterHase
Ich packe jetzt mal teilweise bereits gesagtes zusammen, ergänze es einwenig und schnüre ein Paket daraus.
LA ist demnach, wer nach seinem AV und seiner Stellung im UN oder im Betrieb berechtigt ist, selbstständig im Betrieb oder in der BA beschäftigten AN einzustellen oder zu entlassen. Darüber hinaus sind dies alle MA des UN, denen Generalvollmacht oder Prokura erteilt wurde. Die Prokura darf dabei jedoch im Verhältnis zum AG nicht unbedeutend sein (z. B. keine sogenannte Titular-Prokura).
Außerdem sind diejenigen MA LA, die regelmäßig Aufgaben wahrnehmen, die für den BESTAND und die FORTENTWICKLUNG des UN oder eines Betriebs von wesentlicher Bedeutung sind. Vorausgesetzt werden dabei besondere Erfahrungen und Kenntnisse des MA und dass die Entscheidungen überwiegend weisungsfrei vom LA getroffen werden können.
Weitere Kriterien können in diesem Zusammenhang sein, dass der jeweilige MA einer Hierarchie-Ebene im UN angehört, auf der ausschließlich oder überwiegend LA vertreten sind oder dessen regelmäßiger Jahresverdienst üblicherweise dem für LA in dem UN entspricht.
Ergeben sich dann immer noch Zweifel an der Einordnung, dann gilt ein AN immer dann als LA, wenn sein regelmäßiger Jahresverdienst, das Dreifache der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV überschreitet.
Das dürfte eigentlich das Gröbste umfassen. Über den Rest soll sich dann ein Richter kümmern.
Optionale Klärungsfrage: „Kannst Du den Betrieb zu Grunde richten?“
Antwort: Ja - Kandidat für den nächsten Flug zum Mond
Antwort Nein - darf weiter mit zum Frühschoppen
Erstellt am 11.11.2013 um 20:00 Uhr von Hartmut
Hallo schleuder, wir hatten in der vorvergangenen Amtsperiode einen BRV, der wurde vom normalen Außendienstmitarbeiter zum Regionalleiter befördert. Er hatte dadurch einen Status so ähnlich, wie du es schilderst.
Er ist daraufhin vom Amt des BRV zurückgetreten, blieb aber als "normales" BRM dem Gremium erhalten. Diese Reaktion fand ich angemessen und fair.
Nur mal als Anregung. :)
Erstellt am 12.11.2013 um 14:32 Uhr von polybär
Mh, ggf ist er auch ein LEIDENDER und kein Leitender ? Es sind ja nur Buchstaben ... Oder er ist ein Hablleiter oder ein Weiterleiter oder ein Wechselleiter.
Oder eine Feuerleiter ?
Egal ich bleibe dabei, gehe den Saubern weg, schnapp dir die Leiter und gege das V ab .Dann kommst du gar nicht erst unter die Leiter äh Räder.