Erstellt am 09.11.2013 um 11:31 Uhr von Hartmut
Hallo TimoSv, selbstverständlich können Kandidaten (egal ob von außerhalb oder innerhalb des amtierenden BR) sich entschließen, mit einer eigenen Liste anzutreten. Dazu müssen sie nur wählbar und zur eigenen Liste entschlossen sein.
Das ist etwas GUTES, finde ich. Listenwahl kommt keineswegs von listig.
Woher kommt deine Abneigung gegen Listenwahl, wenn ich fragen darf?
Erstellt am 09.11.2013 um 11:50 Uhr von TimoSv
Hi hartmut,
Zum einen lasse ich mich nicht gerne benutzen und zum anderen möchte ich auch nicht das die Unterstützer durch ihre unterschrift sich offen der rebillion zeigen müssen.
2) jetzt ist sich diese Mannschaft um den Vorsitzenden sich einig, aber wenn es gar keine zweite liste gibt...
Erstellt am 09.11.2013 um 12:00 Uhr von Charlys
Wenn Kandidaten unbegingt Listenwahl wollen, werden diese es wohl auch schaffen eine 2 Liste mit den Stützunterschriften einzureichen. Ggf auch 1 Liste als Gewerkschaftsliste, wenn es eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft gibt, denn dann reichen dafür 2 Unterschriften von GEW Vertretern und eine zweite mit den erforderlichen Stützunterschriften. Wenn man dann meint, wir möchten aber eine andere Zusammensetzung des BR, dann reicht man eine andere eigene Liste ein und sorgt für die notwendigen Stimmen der Wähler. Denn entscheiden tun immrer die Wähler mit ihrer Stimme.
Erstellt am 09.11.2013 um 13:04 Uhr von wischwasch
Das ist doch ganz einfach. Die Kollegen um den Vorsitzenden erstellen eine Liste und sagen zu einigen - bei uns kommst Du nicht auf die Liste.
Dann können die sagen: Dann kandidieren wir gar nicht. Es bleibt (vielleicht) bei der einen Liste und es ist Personenwahl.
Oder die anderen sagen: Dann machen wir auch eine Liste und dann ist Listenwahl.
Ich finde, dass Personenwahl nicht automatisch demokratischer ist. Abgesehen davon, dass das BetrVG ja von Listenwahl ausgeht.
Erstellt am 10.11.2013 um 08:29 Uhr von Rattle
Hallo,
wenn da mal kein mini diktator am werk ist........
ob listenwahl oder persönlichkeitswahl, es ist beides demokratisch und im BetrVG&WO festgeschrieben.
MFG