Hallo Wahlvorstände,
Bei unserer betriebsratswahl beabsichtigt die Mehrheit im Rat eine Listenwahl.
Aber diese Betriebsräte können das doch nicht soeinfach entscheiden. Sie brauchen doch irgendwelche marijonetten die eine zweite Liste einreichen, oder können Kanditaten eine gemeinsame Liste verweigern und so eine Listenwahl herbeierpressen?
Inzwischen ist mir klar, das der Name Listenwahl von listig kommt.
Danke