W.A.F. LogoSeminare

Wahlvorstand

S
Sandroslos
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen ich hab da mal ne kurze frage! Ich habe mit zur Wahl des Vorstandes geladen jetzt macht mein AG mir das leben zur Hölle ich steh voll unter Beobachtung bekomm die letzte Arbeit aufgebrummt usw meine Frage kann ich mich krankschreiben lassen hab starke Rückenschmerzen! Darf ich trotzdem an der Versammlung teilnehmen? Bin ja Einlader.

1.33703

Community-Antworten (3)

R
Rattle

08.11.2013 um 16:48 Uhr

Hallo,

eine krankschreibung beurteilt der Arzt, das können wir nicht machen.

ihr habt ja hoffentlich stellvertreter im wahlvorstand?

und das es nicht leicht wird muss auch jedem klar sein, in der ruhe liegt die kraft. haben hier wahrscheinlich sehr viele mitgemacht.

MFG

S
sashbe

08.11.2013 um 17:00 Uhr

jenachdem was du für eine Krankheit hast kannst du auch an der Versammlung teilnehmen. wenn du einer der Einlader bist solltest du auch anwesend sein.

W
wischwasch

08.11.2013 um 17:59 Uhr

Der AG will eben die schlechte Stimmung und alles daran setzen, dass es nicht zur Wahl kommt. Da wird er vielleicht noch manch andere Überraschung bereit halten.

Darum stimmt die Aussage: - in der ruhe liegt die kraft -

Du kannst Dich krank schreiben lassen. Ich würde mir aber gleich vorbeugend bescheinigen lassen, dass der Arzt an der Teilnahme der Versammlung keine Bedenken hat und die Teilnahme an der Versammlung auch der Genesung nicht im Wege steht.

Wenn dann der AG herumzickt - was er tun wird - kannst Du ihm gleich die Bescheinigung geben. Auch die übrigen Aufgaben im Wahlvorstand kannst Du - wenn der Arzt keine Einwände hat - getrost ausüben.

Ihre Antwort