Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Anzahl von Betriebsratsmitgliedern. Laut Betr.-Verf.-Gesetz hat ein Betrieb zwischen 5 und 20 Mitarbeitern 1 Betriebsrat. Wie sieht es hier mit Stellvertretern aus? Zur Zeit haben wir 1 Vorsitzenden und eine Stellv. Nun möchte eine zweite Kollegin ebenfalls Stellvertreterin werden, will aber keine Kampfkandidatur. Ist es überhaupt möglich, in so einem kleinen Betrieb 3 Betriebsräte zu wählen?