Hallo;
folgende Sachlage; unsere letzte BR-Wahl fand am 04.03.2010 statt. Folge richtig ist die kommende BR-Wahl 2014. Nun ergibt sich für uns folgende Frage: Es soll ja in dem Betrieb keine übergangslose BR-Zeit herrschen, also würde der 3.3.2014 als Termin für die Wahl anstehen, allerdings wäre dies der Rosenmontag (kein Faschingsscherz ;-) ).Können wir die BR-Wahl eine Woche früher am 26.02.2014 einleiten oder muß diese wirklich am Rosenmontag durchgeführt werden?
BetrVG § 13 Abs. trifft bei uns leider in keinster Weise zu.
Bitte um eine schnelle Beantwortung.
DANKE