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Tag der BR-Wahl

L
Loewe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo; folgende Sachlage; unsere letzte BR-Wahl fand am 04.03.2010 statt. Folge richtig ist die kommende BR-Wahl 2014. Nun ergibt sich für uns folgende Frage: Es soll ja in dem Betrieb keine übergangslose BR-Zeit herrschen, also würde der 3.3.2014 als Termin für die Wahl anstehen, allerdings wäre dies der Rosenmontag (kein Faschingsscherz ;-) ).Können wir die BR-Wahl eine Woche früher am 26.02.2014 einleiten oder muß diese wirklich am Rosenmontag durchgeführt werden? BetrVG § 13 Abs. trifft bei uns leider in keinster Weise zu. Bitte um eine schnelle Beantwortung. DANKE

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Community-Antworten (2)

R
rolfo

06.11.2013 um 10:41 Uhr

War im Jahr 2010 die 1. Wahl eines BR in eurem Betrieb? Wenn nein, gilt als Wahltermin der Tag an dem das 1. mal in der regulären Wahlzeit der BR gewählt wurde. Ansonsten, ja, ihr könnt auch schon am 26.2. wählen, der alte BR bleibt dann bis zum 3.3. im Amt

H
Hoppel

06.11.2013 um 12:55 Uhr

@ Loewe

Es ist völlig wurscht, dass die letzte Wahl am 4.3.10 stattgefunden hat. Der Tag der Stimmabgabe war noch nie entscheidend und sagt überhaupt nichts darüber aus, wann die Amtszeit eines gewählten BR beginnt bzw. wann die Amtszeit abläuft.

Wann wurde das ENDGÜLTIGE Wahlergebnis des erstmalig gewählten BR bekannt gegeben? Und wie ging es dann weiter?

Und nach welchem Wahlverfahren wird überhaupt gewählt?

@ rolfo

"Ansonsten, ja, ihr könnt auch schon am 26.2. wählen, der alte BR bleibt dann bis zum 3.3. im Amt"

Das ist doch vollkommener Unsinn. Eine Wahl außerhalb des regulären Wahlzeitraums kommt hier doch überhaupt nicht in Betracht!

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