Erstellt am 04.11.2013 um 15:31 Uhr von Rattle
Hallo,
du musst sie nicht anschreiben aber du kannst sie anschreiben, langzeitkranke können gewählt werden wenn sie dem betrieb mindestens 6monate angehören und auf der wählerliste stehen, die liste erstellt der WV.
MFG
Erstellt am 04.11.2013 um 16:01 Uhr von schmitti
In beiden Wahlverfahren muss der Wahlvorstand einigen Arbeitnehmern die Briefwahlunterlagen sogar unaufgefordert zusenden, nämlich all jenen, die wegen ihrer Tätigkeit nie oder nur selten im Betrieb anwesend sind (Außendienstler, Telearbeiter, Elternzeitler, Langzeitkranke etc., § 24 Abs. 2 WO*). Wer das aus Sicht des Wahlvorstandes ist, sollte bereits im Wahlausschreiben angegeben werden.
Erstellt am 05.11.2013 um 06:14 Uhr von Oblatixx
Wenn die Wahlunterlagen verschickt werden, ist es allerdings zu spät, sich auf eine Liste setzen zu lassen.
Der Wahlvorstand ist nicht verpflichtet, Mitarbeiter anzuschreiben und ihnen mitzuteilen, dass eine Wahl ansteht und ob sie vielleicht oder auch nicht, mal sehn ...
Als Mitarbeiter KANNST Du ihnen allerdings eine Info zukommen lassen.
Erstellt am 05.11.2013 um 11:50 Uhr von xumuimhxer
@Oblatixx: Naja, Leute für eine Liste einzusammeln ist der Job des Listenführers.
Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass Listen doppelt so viele Leute wie zu besetzende Plätze haben. Unter diesem Gesichtspunkt kann man davon ausgehen, dass mindestens eine Person einer potentiellen Liste (oder einer der potentiellen Unterstützer) von der bevorstehenden Wahl Wind bekommt und den anderen Bescheid sagt.
Unter anderem steckt hier auch die Idee dahinter, dass jemand, der gewählt werden will, ein gewisses Maß an Eigeninitiative zeigen muss und auch ein gewisses Maß an "Connections"/"Bekanntheit" im Betrieb haben soll. Außerdem kommt eine BR-Wahl nur selten unerwartet.