Erstellt am 04.11.2013 um 09:43 Uhr von AlterHase
Natürlich!
Wie, hängt allerdings von der Art der Übernahme und der dann bestehenden Struktur ab.
Er kann als Ganzes in der jetzigen Form weiter bestehen, oder er hat zumindest ein Restmandat nach § 21b BetrVG oder ein Übergangsmandat nach § 21a BetrVG.
Was jetzt hier zutrifft, kann aber nur dann korrekt beantwortet werden, wenn die genauen Betriebsstrukturen bekannt sind.
Wurde der Betrieb nur übernommen und behält seine bisherige Identität, bleibt auch der jetzige BR ohne Einschränkungen im Amt.
Erstellt am 04.11.2013 um 12:05 Uhr von chappi
Solltet Ihr nicht abschließend klären können, welche Art des Übergangs besteht und damit ein Restrisko bezgl. des korekten bestehen Eures BR vorliegen, dann kann man auch als Gremium den Rücktritt beschließen und bleibt bis zur Neuwahl geschäftsführend im Amt.
Dadurch ist man dann auf alle Fälle als BR auf der rechtlich sicheren Seite.
Gruß
Michael
Erstellt am 04.11.2013 um 14:20 Uhr von AlterHase
Jaja, immer diese Taktiker………
So wird das Problem auch nur auf den Wahlvorstand verschoben.
Immer nach dem Motto:
Warum soll ich etwas klären? Sollen es doch die anderen machen!
Ob das im Sinne einer vernünftigen BR-Arbeit ist, halte zumindest ich, für mehr als fragwürdig.