Erstellt am 01.11.2013 um 09:43 Uhr von gironimo
Ich glaube, Du bringst einiges durcheinander.
Eine Infoveranstaltung sind ja nun noch keine Verhandlungen und die Gewerkschaft (welche auch immer) ist kein Anhang des Betriebsrats. Um grundsätzlich im Betrieb aktiv werden zu können, braucht sie keinen Beschluss des BR.
Wenn die Gewerkschaft mit Zustimmung des AG eine Infoveranstaltung auf dem Betriebsgelände durchführt, ist und bleibt es eine Veranstaltung der Gewerkschaft. Wen sie mit dieser Veranstaltung ansprechen will, kommt doch stark auf den Inhalt der Veranstaltung an. So gesehen kann ich mir durchaus vorstellen, dass nur bestimmte AN angesprochen werden sollten.
Ob der BR davon erfährt, eingeladen wird usw. ist eine Sache der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Da kann man dann schon eine gewisse Verärgerung verstehen. Aber da hilft nur miteinander reden. Ladet doch mal den Kollegen von der Gewerkschaft zu Euch ein.
Erstellt am 01.11.2013 um 09:55 Uhr von Charlys
Eine im Betrieb vertretenenGewerkschaft, es reicht hier 1 Mitglied, hat das Zugangsrecht zum Betrieb
Erstellt am 01.11.2013 um 11:38 Uhr von wissenslust
Wie soll ich das nun verstehen?
Unser AG ist nicht im AGVerband und somit gibt es einen Haustarifvertrag welcher auch von der GF gewünscht ist!!
Nun wurde im BR beschlossen mit den GW eine Tarifkommision zu gründen welche nun den Vertrag aushandelt.
Wo steht nun das ein einzelner SEINE Gerwerkschaft mit zu den Verhandlungen bringen kann!
Würde doch heißen das ein Betrieb mit mehreren Mitarbeitern könnte auch viele Gewerkschaften haben welche dann auch noch zusätzlich mitsprechen können!
Was wiederum auch heisst das die einzelnen Parteien klein beigeben müssen.
Weshalb steht dann im BtVg das auf Antrag und Beschluss die GW kommen können.
Witzhaft finde ich das schon ein wenig!!
Erstellt am 01.11.2013 um 12:11 Uhr von Charlys
.Bundesarbeitsgericht lässt mehrere Tarifverträge zu
In Deutschland galt jahrzehntelang: ein Betrieb - ein Tarifvertrag. Diesen Grundsatz hat das Bundesarbeitsgericht jetzt aufgegeben. Experten fürchten Konkurrenzkämpfe mehrerer Gewerkschaften, Konflikte in den Unternehmen sind programmiert...........Erfurt - In deutschen Unternehmen kann es künftig mehrere Tarifverträge nebeneinander geben. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden. Es gebe keinen Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen könnten, teilte der Zehnte Senat mit.Die bisher praktizierte Tarifeinheit garantierte, dass in einem Unternehmen nicht mehrere Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften nebeneinander bestehen. War ein Arbeitgeber an mehrere Vereinbarungen gebunden, verdrängte die speziellere Abmachung die allgemeineren. Das führte zum Beispiel zum Vorrang des Firmentarifs vor dem der Branche.Im Fall zweier Klinikärzte hatte dies jedoch der Vierte Senat des BAG bereits im Januar für unvereinbar mit geltendem Recht gehalten. Die Ärzte sind Mitglied der Gewerkschaft Marburger Bund (MB), ihre Arbeitgeber wandten aber auf alle Beschäftigten den mit Ver.di vereinbarten Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) an. Der MB hatte diesen Tarif nicht mit unterzeichnet. Die Ärzte verlangten daher Zulagen nach dem früher auch vom MB unterzeichneten Bundesangestelltentarif. Nach der neuen Rechtsprechung stehen ihnen die Zulagen zu, weil der neuere TVöD die alten Regelungen nur für Ver.di-, nicht aber für MB-Mitglieder verdrängt........ liegt also am AG mit wem escwann was verhandelt. Bei mehreren TV, kann es dann zu unterechiedlichen Bezahlungen kommen, je nach Gewerkschsftszugehörigkeit.