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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wer holt eine Gewerkschaft

W
Wissenslust
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich hätte eine Frage zu Gewerkschaften.

Wir sind ein kleines Unternehmen mit einem gemeinsamen Betriebsrat ( drei Firmen) und verschieden Abteilungen in verschiedenen Branchen.

Von IT über Elektrovertrieb bis hin zu eigener Montageabteilung, Reinigung, Kfz Werkstatt usw.

Nun gibt es durch den Zusammenschluss der verschiedenen Firmen auch verschiedenen Gewerkschaften. Dies hat bis heute auch keine Probleme gegeben da es auch im Gesamtbetrieb ein ehrliches Miteinander gibt.

Und nun soll ein neuer Haustarif verhandelt werden. Die Verhandlungen würden normalerweise von der stärksten GW geführt und von den anderen unterstützt.

Das wäre so weit keine Sache wenn nicht 5 Mitarbeiter eines komplett neuen Teiles welcher erst vor 6 Wochen hinzu kam nun eine weitere Gewerkschaft mit einbringen möchten. Hierzu haben diese Mitarbeiter die Geschäftsleitung gefragt ob die GW eine Infoveranstaltung abhalten darf, was die GL zusicherte, man ist ja nicht gegen die Mitarbeiter.

Hierfür wurden nur „ausgewählte“ Mitarbeiter eingeladen und der BR nicht informiert. Ihr könnt euch sicherlich vorstellen was nu hier los ist und der BR Fragen nicht beantworten kann da er ja nicht informiert wurde und von der Sache nur zufällig erfahren hat! Alles läuft im Geheimen und den BR ginge dies nichts an.

Ist es rechtens das jeder Mitarbeiter eine Gewerkschaft zu Verhandlungen holen kann und dies ohne die Interessenvertretung zu informieren?

Für mich selbst ist es absolut unverständlich da nichts im Betrieb ohne einen Beschluss stattfinden kann und hier hat man dann aber Sonderrechte da ja eine GW im Spiel ist.

Danke für eure Hilfe!!

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Community-Antworten (4)

G
gironimo

01.11.2013 um 10:43 Uhr

Ich glaube, Du bringst einiges durcheinander.

Eine Infoveranstaltung sind ja nun noch keine Verhandlungen und die Gewerkschaft (welche auch immer) ist kein Anhang des Betriebsrats. Um grundsätzlich im Betrieb aktiv werden zu können, braucht sie keinen Beschluss des BR.

Wenn die Gewerkschaft mit Zustimmung des AG eine Infoveranstaltung auf dem Betriebsgelände durchführt, ist und bleibt es eine Veranstaltung der Gewerkschaft. Wen sie mit dieser Veranstaltung ansprechen will, kommt doch stark auf den Inhalt der Veranstaltung an. So gesehen kann ich mir durchaus vorstellen, dass nur bestimmte AN angesprochen werden sollten.

Ob der BR davon erfährt, eingeladen wird usw. ist eine Sache der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Da kann man dann schon eine gewisse Verärgerung verstehen. Aber da hilft nur miteinander reden. Ladet doch mal den Kollegen von der Gewerkschaft zu Euch ein.

C
Charlys

01.11.2013 um 10:55 Uhr

Eine im Betrieb vertretenenGewerkschaft, es reicht hier 1 Mitglied, hat das Zugangsrecht zum Betrieb

W
Wissenslust

01.11.2013 um 12:38 Uhr

Wie soll ich das nun verstehen?

Unser AG ist nicht im AGVerband und somit gibt es einen Haustarifvertrag welcher auch von der GF gewünscht ist!!

Nun wurde im BR beschlossen mit den GW eine Tarifkommision zu gründen welche nun den Vertrag aushandelt.

Wo steht nun das ein einzelner SEINE Gerwerkschaft mit zu den Verhandlungen bringen kann! Würde doch heißen das ein Betrieb mit mehreren Mitarbeitern könnte auch viele Gewerkschaften haben welche dann auch noch zusätzlich mitsprechen können! Was wiederum auch heisst das die einzelnen Parteien klein beigeben müssen.

Weshalb steht dann im BtVg das auf Antrag und Beschluss die GW kommen können.

Witzhaft finde ich das schon ein wenig!!

C
Charlys

01.11.2013 um 13:11 Uhr

.Bundesarbeitsgericht lässt mehrere Tarifverträge zu

In Deutschland galt jahrzehntelang: ein Betrieb - ein Tarifvertrag. Diesen Grundsatz hat das Bundesarbeitsgericht jetzt aufgegeben. Experten fürchten Konkurrenzkämpfe mehrerer Gewerkschaften, Konflikte in den Unternehmen sind programmiert...........Erfurt - In deutschen Unternehmen kann es künftig mehrere Tarifverträge nebeneinander geben. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden. Es gebe keinen Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen könnten, teilte der Zehnte Senat mit.Die bisher praktizierte Tarifeinheit garantierte, dass in einem Unternehmen nicht mehrere Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften nebeneinander bestehen. War ein Arbeitgeber an mehrere Vereinbarungen gebunden, verdrängte die speziellere Abmachung die allgemeineren. Das führte zum Beispiel zum Vorrang des Firmentarifs vor dem der Branche.Im Fall zweier Klinikärzte hatte dies jedoch der Vierte Senat des BAG bereits im Januar für unvereinbar mit geltendem Recht gehalten. Die Ärzte sind Mitglied der Gewerkschaft Marburger Bund (MB), ihre Arbeitgeber wandten aber auf alle Beschäftigten den mit Ver.di vereinbarten Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) an. Der MB hatte diesen Tarif nicht mit unterzeichnet. Die Ärzte verlangten daher Zulagen nach dem früher auch vom MB unterzeichneten Bundesangestelltentarif. Nach der neuen Rechtsprechung stehen ihnen die Zulagen zu, weil der neuere TVöD die alten Regelungen nur für Ver.di-, nicht aber für MB-Mitglieder verdrängt........ liegt also am AG mit wem escwann was verhandelt. Bei mehreren TV, kann es dann zu unterechiedlichen Bezahlungen kommen, je nach Gewerkschsftszugehörigkeit.

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