Innerbetrieblicher Fortbildungszwang!
Muß ich als BRV innerbetriebliche Fortbildung genehmigen? Müssen Mitarbeiter daran teilnehmen?
Community-Antworten (5)
31.10.2013 um 15:56 Uhr
schau dir mal § 98 BetrVG an.
31.10.2013 um 16:54 Uhr
Nicht der BRV genehmigt, sondern der BR als Gremium beschließt im Zuge seiner Mitbestimmung bei der betrieblichen Fortbildung auch über das Procedere der Abwicklung.
Ob Mitarbeiter daran teilnehmen "Müssen", wäre auch ein Punkt, den es grundsätzlich zu regeln gäbe.
Für meinen Geschmack würde ich jeden AN raten, keine Fortbildungsmaßnahmen abzulehnen. Auch der BR sollte in diese Richtung wirken. Bestenfalls dürfte die terminliche Lage als Hinderungsgrund anzusehen sein. Aber da kann man ja dann auch möglicher Weise andere Termine finden.
31.10.2013 um 17:18 Uhr
an innerbetriebliche Fortbildung wie auch außerbetriebliche sofern für die Arbeit notwendig, muss der AN im Rahmen seiner Nebenpflichten aus dem ArbV teilnehmen.
31.10.2013 um 18:05 Uhr
der betriebsrat ist in der mitbestimmung, nicht der betriebsratsvorsitz!
31.10.2013 um 19:24 Uhr
Und Fortbildung ist bezahlte Arbeitszeit.
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