Erstellt am 31.10.2013 um 14:56 Uhr von Lernender
schau dir mal § 98 BetrVG an.
Erstellt am 31.10.2013 um 15:54 Uhr von gironimo
Nicht der BRV genehmigt, sondern der BR als Gremium beschließt im Zuge seiner Mitbestimmung bei der betrieblichen Fortbildung auch über das Procedere der Abwicklung.
Ob Mitarbeiter daran teilnehmen "Müssen", wäre auch ein Punkt, den es grundsätzlich zu regeln gäbe.
Für meinen Geschmack würde ich jeden AN raten, keine Fortbildungsmaßnahmen abzulehnen. Auch der BR sollte in diese Richtung wirken. Bestenfalls dürfte die terminliche Lage als Hinderungsgrund anzusehen sein. Aber da kann man ja dann auch möglicher Weise andere Termine finden.
Erstellt am 31.10.2013 um 16:18 Uhr von Charlys
an innerbetriebliche Fortbildung wie auch außerbetriebliche sofern für die Arbeit notwendig, muss der AN im Rahmen seiner Nebenpflichten aus dem ArbV teilnehmen.
Erstellt am 31.10.2013 um 17:05 Uhr von Nubbel
der betriebsrat ist in der mitbestimmung, nicht der betriebsratsvorsitz!
Erstellt am 31.10.2013 um 18:24 Uhr von seesee
Und Fortbildung ist bezahlte Arbeitszeit.