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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gleichstellung MA - muss der MA sogar versetzt werden um dem Schwerbeh. die Stelle zu geben?

M
mark.01
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zuammen, hab wieder mal eine Frage..... Ein MA von uns ist Langzeitkrank (2,5 Jahre,Knie-OP, künstl. Kniegelenk), jetzt (30 GdB) schwerbehindert und gleichgestellt. Sein Arbeitsplatz ist als Kraftfahrer im Patiententransport (50 GdB) und innerbetrieblicher Essentransport (50%). Auf Grund seiner Behinderung kann er keinen LKW mehr fahren, nur noch Pkw (Patienten). Darüber gibt es ein Gutachten der BG. Der derzeitige PKW- Fahrer müsste dann seine Stelle wechseln und voll in den innerbetrieblichen Transport einsteigen. Nun versucht der Abteilungsleiter/ Vorgesetzte mit aller Macht das zu verhindern! Beispiele: kann keine schweren Sachen heben (Gutachten sagt, 10-25 kg), der Einsatz ist unkollegial gegenüber anderen MA, der MA hätte eine bestimmte Art (hier geht es auf einen persönlichen Kampf aus!) Benachteiligung anderer MA usw. Der BR kann alle Punkte wiederlegen. Meiner Meinung nach muss der MA sogar versetzt werden um dem schwerbeh. die Stelle zu geben oder??

14.26001

Community-Antworten (1)

Z
Zuli

01.07.2008 um 14:27 Uhr

Habt Ihr eine SBV? Hat der AG Euch als BR und die SBV gemäß § 84 SGB IX rechtzeitig eingeschaltet? Und ist das Integrationsamt (auch §84 SGB IX) rechtzeitig eingeschaltet worden? Lt § 81 SGB IX sind die Pflichten des AG und die Rechte des schwerbehinderten MA geregelt. Danach ist der AG verpflichtet, einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz einzurichten und der MA hat das Recht darauf. Lt. Kommentar zum SGB IX heißt es, dass der AG auch zur Umorganisation seines Personaleinsatzes verpflichtet ist und bei einer daraus resultierenden Versetzung eines anderen MA auf die Zustimmung des BR hinzuwirken hat. Übrigens wird der GdB nicht in % angegeben! Er hat einen GdB von z. B. 30. GdB = Grad der Behinderung.

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