Schwanger in der Probezeit
hallo zusammen,
eine MA ist noch in der Probezeit und ist jetzt schwanger, hat dies dem AG auch schon mitgeteilt.
Frage: besteht durch die Schwangerschaft trotz Probezeit ein anderes Kündigungsschutzgesetzt oder könnte der AG diese MA ohne besonderen grund kündigen? Danke und Gruß
Community-Antworten (4)
31.10.2013 um 11:50 Uhr
Der Kündigungsschutz besteht auch in der Probezeit!!
31.10.2013 um 11:57 Uhr
Während der Probezeit besteht grundsätzlich der Kündigungsschutz und einer schwangeren Arbeitnehmerin darf nicht gekündigt werden. Zwei Varianten sind jedoch zu unterscheiden:
•Ist im Arbeitsvertrag vereinbart worden, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet, so besteht im Anschluss an die Probezeit wie bei einem befristeten Arbeitsvertrag kein Kündigungsschutz mehr. •Ist die Probezeit Bestandteil eines unbefristeten Arbeitsvertrages, so besteht der Kündigungsschutz auch nach Ablauf der Probezeit weiter.
31.10.2013 um 15:09 Uhr
Hallo stefano,
schau dir mal § 9 MuSchG an.
Bobicar kannst du mir erklären welche Arbeitsverträge es gibt, in denen vereinbart wird das nach der Probezeit das Arbeitsverhältnis automatisch endet. Warum dann Probezeit, was macht das für einen Sinn?
31.10.2013 um 15:37 Uhr
Bobicar
Während der Probezeit besteht grundsätzlich der Kündigungsschutz und einer schwangeren Arbeitnehmerin darf nicht gekündigt werden.
FALSCH!!! Auch diese dürfen gekündigt werden!
Es besteht nur der besondere Kündigungsschutz lt. MuSchG ! Bedeutet, Kündigung bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Diese zu bekommen ist aber nur unter sehr begrenzten Gründen möglich!
Lernender Schlaue AG machen dieses so, dann haben sie es viel einfacher. Denn es endet das Eine und es beginnt ggf das Andere
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