Erstellt am 30.10.2013 um 09:01 Uhr von blackjack
Um welche Art von Praktikum handelt es sich?
Sollte es sich um Schülerpraktikanten handeln, stellt es keine Einstellung i. S. von § 99 Absatz I BetrVG dar.
Erstellt am 30.10.2013 um 09:08 Uhr von Charlys
Wie kann sich ein BR dahin stellen und sagen, dass Praktika nicht nötig sind? Seit wann ist Bildung und das Kennenlernen eines möglichen späteren Job nicht notwendig? Ich würde dazu neigen zu behaupten BR die solches äußern sind nicht notwendig. ....... Dieses hat nichts damit zu tun, dass es leider zu viele AG gibt, welche Praktikanten als billige AN ausnutzen. Doch auchbdann hat es nichts damit zu tun, dass Praktika nicht sinnvoll und notwendig sind, sondern es hat mit BR zu tun, welche hier keinen optimale Job machen und dem AG "auf die Füße treten" damit Praktika auch Praktika sind.
Erstellt am 30.10.2013 um 09:17 Uhr von gironimo
Ob der BR ein Praktikum für notwendig erachtet, ist eine Frage, die sich nicht stellt.
Die Frage lautet: Findet überhaupt ein Praktikum statt oder wird hier nur eine billige Aushilfe eingestellt.
Da der BR ja zur Anhörung gemäß § 99 BetrVG umfassend informiert werden muss, sollte der BR also hinterfragen, welches Praktikum denn da überhaupt erbracht werden wird (also auch die Inhalte; welches Studium und der Zusammenhang, falls er nicht erkennbar ist). Auch solltet Ihr fragen, wer im Betrieb das Praktikum fachlich begleitet und ob derjenige dazu überhaupt geeignet ist.
Es stellt sich dann sehr rasch heraus, ob nicht doch nur Geld gespart werden soll. In diesem Fall würde ich die Zustimmung mit dem Hinweis verweigern, dass der einzustellende AN Nachteile erleidet, da eine Ausbildung im Sinne eines Praktikums nicht stattfindet.