Erstellt am 29.10.2013 um 12:15 Uhr von Rapper
kuddel,
der BR muss bei einer Abmahnung nicht informiert werden. Er hat da auch kein MBR.
Es ist nur ein Entgegenkommen des AG, wenn er den BR informiert. Oder der abgemahnte MA informeirt Euch selber.
MfG
Erstellt am 30.10.2013 um 09:39 Uhr von wissbegierig
Naja, wie heißt es so schön "vertrauensvolle Zusammenarbeit" und im Zuge dieser sehe ich hier schon, dass der AG den BR informieren muss.
Erstellt am 30.10.2013 um 11:53 Uhr von polybär
@kudell,
unser BR bekommt vor jeder Abmahung eine Umfassende Information .
Aber das hilft dir ja nur bedinngt. Wichtig für dich ist: Informationsrecht !
Da einer Abmahnung in der Regel ein Verstoß gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten vorausgeht, lehnt der Gesetzgeber ein grundsätzliches Mitbestimmungs- oder Anhörungsrecht durch den Betriebsrat ab.
Vielmehr wird davon ausgegangen, dass die beiden Vertragspartner – also Sie als Arbeitnehmer und Ihr Arbeitgeber – die Angelegenheit untereinander regeln.
Allerdings steht dem Betriebsrat nach § 80 Abs. 2 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) ein Informationsrecht zu, damit dieser eine Abmahnung durch den Arbeitgeber ggf. auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann.
Das gilt umso mehr, wenn Sie von Ihrem Beschwerderecht gegenüber dem Betriebsrat Gebrauch machen. Wenn auch der Betriebsrat die Abmahnung für nicht korrekt (rechtmäßig) hält, ist er nach § 85 Abs. 1 BetrVG dazu verpflichtet, Ihren Arbeitgeber zu einer Rücknahme oder Änderung der Abmahnung zu bewegen.
Das Informationsrecht ergibt sich ferner auch aus den allgemeinen Aufgaben Ihres Betriebsrats nach §§ 84 und 85 BetrVG. Danach ist Ihr Betriebsrat aufgefordert, Ihnen im Falle einer ungerechtfertigten Abmahnung beratend zur Seite zu stehen. Das setzt aber wiederum voraus, dass Ihr Arbeitgeber dem Betriebsrat die relevanten Informationen auch zur Verfügung stellt.
Quelle:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/abmahnung/welche-mitbestimmungsrechte-hat-ihr-betriebsrat-bei-einer-abmahnung/
Erstellt am 30.10.2013 um 14:45 Uhr von blackjack
LAG Köln: Urteil vom 28.08.2009 - 10 TaBV 30/09
Erstellt am 30.10.2013 um 18:00 Uhr von polybär
@blackjack,
ich sehe nicht in welchen wiedersapruch dieses zu meinem obern Beitrag steht. Im gegenteil Grade beim Thema Betriebsbusse" muss der Br mit an Bord sein.