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Gültige Wahl zum Wahlvorstand

S
SandraK
Nov 2016 bearbeitet

Ist die Wahl zum Wahlvorstand gültig, wenn nicht alle AN die Chance haben an der Versammlung teilzunehmen?

1.38105

Community-Antworten (5)

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Charlys

29.10.2013 um 09:16 Uhr

Ja! dem ist so.

N
Nubbel

29.10.2013 um 09:42 Uhr

die Frage wäre erst einmal: warum hatten nicht alle die chance teilzunehmen?

S
SandraK

29.10.2013 um 09:51 Uhr

....Weil der Zeitpunkt der Versammlung so gewählt ist, dass nicht alle teilnehmen können wenn nicht der Geschäftsbetrieb darunter leiden soll.

G
gironimo

29.10.2013 um 10:06 Uhr

Dann muss der Geschäftsbetrieb leiden! Die Versammlung ist nun mal in der Arbeitszeit. irgendwie leidet immer etwas unter der Versammlung.

Abgesehen davon, würde ich die Bedeutung des Wahlvorstands nicht zu hoch ansiedeln. Die müssen die BR-Wahl nach Gesetz und Ordnung abwickeln und haben praktisch nur geringen Handlungsspielraum. Die Personen müssen halt nur vertrauenswürdig sein. Nach der Wahl (also nach kurzer Zeit) ist ihre Aufgabe beendet. Wichtiger ist da doch die BR-Wahl selbst.

C
Charlys

29.10.2013 um 11:51 Uhr

In einem Betrieb mit Schichtbetrieb oder wo AN auf Geschäftsreise/Montage sind kommt solches regelmäßig vor. Es darf nur nicht bewusst so gekegt werden, dass bestimmte nicht teilnehmen können. Bei der Folgewahl BESTIMMT ehe der BR den WV ganz so wie es ihm gefällt.

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