Erstellt am 25.10.2013 um 07:46 Uhr von rolfo
So was ist tarifvertraglich geregelt, gilt bei euch kein Tarifvertrag kannst du mit dem Arbeitgeber darüber reden, erzwingen kannst du nichts.
Erstellt am 25.10.2013 um 08:39 Uhr von Nubbel
welche arbeitszeiten sind denn in eurer betriebsvereinbarung zur arbeitszeit verhandelt?
Erstellt am 25.10.2013 um 09:09 Uhr von abmlsf
Wir sind nicht tarifgebunden. Normale AZ ist von 7 uhr bis 16 uhr.
Erstellt am 25.10.2013 um 09:11 Uhr von abmlsf
Wir haben keine BV zwecks AZ wir haben erst seit Mai ein BR
Erstellt am 25.10.2013 um 09:37 Uhr von Nubbel
dann sucht euch zwei seminare: mitbestimmung nach §87 betrvg und arbeitszeit
und los geht es
Erstellt am 25.10.2013 um 09:45 Uhr von gironimo
Bei der zeitlichen Lage der Arbeitszeit ist der BR in der Mitbestimmung (lese mal § 87 BetrVG).
Wann im Betrieb gearbeitet wird, unterliegt also der Mitbestimmung. Der AG kann nicht einseitig Arbeitszeiten festlegen. So gesehen könnt Ihr den AN zu Hilfe eilen und mit dem AG eine Betriebsvereinbarung aushandeln, wonach eben nur von 7 - 16 Uhr gearbeitet wird.
Will er trotzdem dann einen AN von 11 bis 20 Uhr arbeiten lassen, braucht er unabhängig davon, ob der AG mit dem AN dies so vereinbart hat, die Zustimmung des BR. Der kann dann natürlich sagen: Nein - stimmen wir nicht zu; wir haben eine andere Arbeitszeit vereinbart.
Dann kann der AG sich nicht auf den Arbeitsvertrag berufen. Stimmt der BR dann aber zu, müssen die Kollegen ran, weil sie ja im Arbeitsvertrag dies so vereinbart haben.
Wenn also die Kollegen Dich fragen, kannst Du sagen: Ja - wir können etwas tun. Wir werden mit dem AG eine BV Arbeitszeit aushandeln. Die Frage der Zuschläge stellt sich dann zunächst ja nicht; hier wäre aber in der Tat auch der Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 BetrVG zu beachten - auch wenn es keinen Tarif bei Euch gibt).
Erstellt am 25.10.2013 um 10:54 Uhr von abmlsf
Gironimo vielen dank für die schnelle antwort.Mo werde ich gleich mal das ansprechenn bei AG