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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Interview der Vertriebsmitarbeiter durch Unternehmensberater

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Filzboy
Jul 2022 bearbeitet

Mit geringster Vorlaufzeit wurden im Rahmen einer Gesamtbewertung unseres Unternehmens ( 70 MA ) alle AD's ( 7 ) zu einem Interview durch einen Unternehmensberater gebeten. Diese Aktion wurde "vage" von der GL angekündigt. Thema ist eine Ertrags- und Verlustquellenanalyse. Habe ich als BR-Mitglied das Recht an diesen Online-Gesprächen teil zu nehmen? Ein Kollege hat mich direkt darum gebeten.

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Community-Antworten (5)

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ganther

10.07.2022 um 18:19 Uhr

Würde als BR sicher mehr Hintergrundinformationen einfordern. Ein Recht zur Teilnahme kann ich nicht erkennen wenn der BR es nicht ausgehandelt haben sollte

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Relfe

11.07.2022 um 09:28 Uhr

wenn der AD-MA das wünscht, weil er unsicher ist was der Hintergrund sein könnte, dann würde ich als BR meine Teilnahme ankündigen und abwarten wie die GL reagiert. wenn es nur eine "Informationsaufnahme" sein soll, dann wird die GL nichts dagegen haben, schätze ich.

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Muschelschubser

11.07.2022 um 10:55 Uhr

Auf jeden Fall gehört das nicht zu der Art von Personalgesprächen, in denen dem BR per Gesetz ein Teilnahmerecht zugesprochen wird.

Andererseits kann der BR nach Absprache mit der GL im Grunde überall dran teilnehmen.

Anstatt lieb zu fragen, kann man das selbstverständlich so versuchen wie Relfe es vorgeschlagen hat. Wenn der AG nicht interveniert, nimmt eben ein BRM an dem Gespräch teil.

F
Filzboy

27.07.2022 um 22:14 Uhr

Moin Kollegen, ich danke Euch für Eure Einschätzungen und Handlungsempfehlungen. Es ist nun wie folgt gelaufen: Ich habe meine Teilnahme an den Interviews bei der GL und der Unternehmensberatung angekündigt und von beiden Parteien Zustimmung bzw. Unterstützung erfahren. Es war beiden Parteien wichtig Vorbehalte der Kollegen abzubauen und Skepsis zu minimieren. Bis hier ein guter Verlauf! Das Ergebnis ist jedoch entscheidend........

M
Muschelschubser

28.07.2022 um 10:12 Uhr

Vielen Dank für die Rückmeldung.

Wenn man es vernünftig kommuniziert, dann kann man als BRM doch auf wesentlich mehr Hochzeiten tanzen als einem das Gesetz grundsätzlich zugesteht.

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