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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Doppelte Befristng von Verträgen - ist das zulässig?

E
Enne
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Firma wird bei neuen Verträgen der Arbeitsvertrag zunächst auf 6 Monate befristet. So lange dauert auch die Probezeit. Kann der AG das so tun? Ist das nicht eine doppelte Befristung des Arbeitsvertrages?

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

14.02.2006 um 09:33 Uhr

Das macht aus Sicht des AG zwar wenig Sinn, aber das geht.

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