Doppelte Befristng von Verträgen - ist das zulässig?
In unserer Firma wird bei neuen Verträgen der Arbeitsvertrag zunächst auf 6 Monate befristet. So lange dauert auch die Probezeit. Kann der AG das so tun? Ist das nicht eine doppelte Befristung des Arbeitsvertrages?
Community-Antworten (1)
14.02.2006 um 09:33 Uhr
Das macht aus Sicht des AG zwar wenig Sinn, aber das geht.
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