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Rücktritt von der Vorschlagliste

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wilmalein
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, am 29.10.2013 findet bei uns eine neue wahl statt, da der alte betriebsrat zurück getreten ist. ein kollege, der auf der vorschlagliste steht, will jetzt zurücktreten.wir haben ihn auf die frist hingewiesen und ihm auch gesagt, dass er nicht zurücktreten kann, wohl aber letzten endes die wahl ablehnen kann. um dies zu untermauern, würde ich mich gerne auf den entsprechenden paragraphen berufen. welcher ist das? gruß und danke

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Community-Antworten (1)

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gironimo

21.10.2013 um 15:26 Uhr

§ 17 Wahlordnung; für das Ablehnen des Mandats nach der Wahl

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