Erstellt am 21.10.2013 um 11:06 Uhr von Hartmut
Hallo Manny, ich fürchte, das musst du die IG Metall fragen.
Erstellt am 21.10.2013 um 11:16 Uhr von Charlys
Due Satzung steht aber unterhalb des Gesetzes. Ist also nur ggf bedingt zu beachten. Missachtung kann ggf die Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge haben, aber KANN!!!
Erstellt am 21.10.2013 um 12:58 Uhr von Lotte
Hallo Manny,
was stellst Du Dir denn vor?
Hier ist die Satzung: http://www.igmetall.de/docs_0181619_4257762_IGM_Satzung_48357db0f7c54cd1bf9fa79cc24dffe3ad04275d.pdf
Auf S. 20 steht lediglich, dass die Ortsvorstände die BR-Wahl unterstützen sollen.
Aber vielleicht findest Du ja noch mehr...
LG Lotte