Erstellt am 22.02.2011 um 11:54 Uhr von paula
nachdem was in Dutschland hier los ist, sollte meines Erachtens jeder Ladenbetreiber so etwas machen müssen.... aber das ist meine ganz persönliche Meinung
Erstellt am 22.02.2011 um 12:59 Uhr von Coolidge
Schwierig, verleitet man hier nicht eine Minderjährige zur Straftat? (Auch wenn es nur zu Testzwecken ist).
Für mich würde sich hier erstmal die Frage stellen ob man die Testperson damit beauftragen darf. Ist die Testperson angestellt? Bekommt sie Geld dafür? Darf man eine 15jährige damit beauftragen?
Mal als Anregung in eine andere Richtung zu denken.
Erstellt am 22.02.2011 um 13:23 Uhr von petrus
Also Jugendamt und Polizei setzen ebenfalls 15jährige ein (ergoogeltes Beispiel: http://www.nwzonline.de/Region/Stadt/Wilhelmshaven/Artikel/2446725/Mit+dem+Jugendamt+auf+%26bdquo%3BAlkoholstreife%26ldquo%3B.html ). Und wenn man dem Zeitungsbericht glauben darf, kriegt der VKL (dort wars der Tankstellenpächter) ebenfalls ein Bussgeld... Würde also für ein berechtigtes Interesse des VKL sprechen, dass er die Einhaltung seiner Dienstanweisungen kontrollieren darf...
Erstellt am 22.02.2011 um 16:59 Uhr von mainpower
Hallo,
wie soll denn sonst überprüft werden ob sich das Kassenpersonal korrekt verhält??
Die Strafe erhält der AG wenn Ihm nachgewiesen wird dass bei Ihm Jugendliche Alkohol erhalten. Also, legitimes Interesse des AG.