W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abführmittel in der Cola

A
artemis
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!! Es handelt sich um eine etaws kniffelige Angelegenheit: ein Mitarebiter hat einem anderen im September letzten Jahres Abfuhrmittel in die Cola gemischt. Der geschdigte Mitarbeiter hatte zum Glück keine allzu großen Beschwerden und hat dem weiter keine Bedeutung beigemessen. Jedoch hat er erst jetzt davon erfahren, was die Ursache seiner damailgen Magenverstgimmung war. Der " Täter" hat diese Tat in der letzten Woche, nach dem sich einige Kollegen zusammentaten und den Mut zusammengenommen haben, dem Geschdigtem davon erzahlt haben, sowohl dem BR als auch der Hausleitung und dem Verkaufsleiter mal eben so gestanden. Es wäre ein Scherz gewesen. War ja wohl nicht weiter schlimm. Darauf hin hat der Geschadigte Anzeige gegen ihn erstatten und einen Anwalt eingeschaltet. Die Geschäftsleitung sagt, man kann gegen diesen Mitarbeiter nichts machen, da er nicht das Unternehmen geschadigt hat. Nur der Geschädigte Mitarbeiter kann etwas tun, sonst niemand. Ich frage mich da aber, was ist mit der Fürsorgepflicht des Arebistgebers und was mit dem Schutz der andren Mitarebeiter? Das Argument des VKL war: es ist seit dem ja nichts wieter passiert- wovor dann schützen?

Ich bin fassungslos, das ein solcher Mitarbeiter noch ungestraft davon kommt. Muss erst etwas passieren, damit man ihn kündigen kann?

1.913011

Community-Antworten (11)

M
Master Akzeptiert

21.04.2013 um 18:29 Uhr

Die GL könnte wenn sie wollte schon etwas machen, ja sogar kündigen. Es gab vergleichbare Fälle, wo auch die ArbG die Kündigung bestätigt haben.

Es war rechtlich eine Körperverletzung, also eine Straftat.

Böller in der Toilette rechtfertigt fristlose Kündigung

http://web.de/magazine/beruf/karriere/16952088-boeller-toilette-rechtfertigt-fristlose-kuendigung.html

H
Hoppel

21.04.2013 um 21:36 Uhr

@ artemis

Du kröppst Dich so auf, als wärest Du selbst der Betroffene und hättest Höllenqualen erlitten!

Der Scherz war schlecht und erfüllt in der Tat den Tatbestand einer Körperverletzung. Aber man sollte trotzdem mal die Kirche im Dorf lassen.

"Ich bin fassungslos, das ein solcher Mitarbeiter noch ungestraft davon kommt."

Sei Du mal fassungslos! Der Kollege wird sich vor einem Amtsgericht verantworten müssen und sicherlich nicht straffrei davon kommen. Reicht das nicht?

Oder ist die Zukunftsprognose so mies, dass man davon ausgehen muss, dass noch weitere Scherze dieser Art folgen?

L
Lexipedia

22.04.2013 um 08:52 Uhr

@Hoppel Jetzt bin ich aber über deine Aussage überrascht!

Ich kann mich in Minden an eine Fanta mit Zyankali erinnern. Da hat es leider einen Toten gegeben. Alleine das Mistrauen der Mitarbeiter untereinander war extrem. Es traute keiner mehr den Anderen.

Ich würde gem. BetrVG als BR die Entfernung eines des Betriebsfriedens störenden Mitarbeiters fordern. Es dauert halt etwas, aber so etwas darf es nicht geben. Auch sollten sich die Kollegen, wenn sie nicht mit ihm mehr zusammen arbeiten wollen, zu einer Druckkündigung entschließen.

Es gibt noch etliche Fälle, die eine fristlose Kündigung gerechtferten.

G
gironimo

22.04.2013 um 09:08 Uhr

Ich finde Hoppel hat recht. Natürlich hätte der AG reagieren können - aber zwischen Abführmittel und Cyankali sind nun mal sehr große Unterschiede.

Der Geschädigte hat einen Anwalt eingeschaltet, die Sache nimmt also seinen zivilrechtlichen Gang.

Ob die ganze Aktion nun zum Zerwürfnis der ganzen Kollegenschaft geführt hat, kann man aus der Frage nicht ableiten.

R
rkoch

22.04.2013 um 11:15 Uhr

aber zwischen Abführmittel und Cyankali sind nun mal sehr große Unterschiede.

Nicht unbedingt. Jede undeklarierte Substanz in einem Lebensmittel kann große Schäden anrichten. Abgesehen von dem Schaden für die Firma, der durch den Ausfall (und sei es nur minutenweise) von Arbeitszeit entstanden ist, kann so ziemlich jede Substanz allergische Reaktionen auslösen, die u.U. keine geringere Wirkung als Zyankali erzielen. Der einzig große Unterschied ist dann, dass Zyankali, so lange die Dosis hoch genug ist, auf jeden wirkt.

Es hätte nur ein blöder (wenn auch zugegeben seltener) Zufall vorliegen müssen und aus Spaß wäre u.U. ein Mord geworden. Nicht umsonst werden Verunreinigungen in Lebensmitteln kritisch gesehen und selbst Kleinstmengen potentieller Allergene müssen deklariert werden. Insofern würde auch ich das nicht so als nebensächlich abtun.

Da die Sache allerdings glimpflich verlaufen ist, kann man - je nach Lage im Betrieb - mal fünfe gerade sein lassen. Das müssen aber die Zuständigen stellen im Betrieb selbst entscheiden.

K
Kulum

22.04.2013 um 11:24 Uhr

Also Mord sicher nicht. Selbst bei tatsächlich eintretendem Tod fehlt es an der Tötungsabsicht. Allenfalls Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge.

Allerdings, fünfe gerade sein lassen, bei gefährlicher Körperverletzung mit Bezug zum Arbeitsplatz??? Na ich weiß ja nicht. Ich kann die Aufregung irgendwie verstehen.

Edit Nein es muss nicht erst was passieren. §224 Abs.2 StGB Der Versuch ist strafbar. Vermutlich liegt ein minder schwerer Fall vor, also Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren. Ein BR könnte auch auf die Idee kommt §104 BetrVG in Betracht zu ziehen.

N
niemand

22.04.2013 um 16:20 Uhr

Der BR sollte auf jeden Fall nach §104 vorgehen. Nicht aus zu denken was bei einem Kollegen mit Vorerkrankungen hätte passieren können. dem Geschädigten ist doch nicht zuzumuten mit so jemanden weiter zusammen abrbeiten zu müssen.

R
rkoch

22.04.2013 um 18:27 Uhr

Na ich weiß ja nicht. Ich kann die Aufregung irgendwie verstehen.

Ich auch! Aber man "kann", wenn man will, fünfe gerade sein lassen, so lange nichts wirlich schlimmes passiert ist. Niemand ist verpflichtet irgendetwas ahnden zu müssen. Deshalb hab ich ja geschrieben, dass die Beteiligten selber wissen müssen, was zu tun ist.

A
artemis

06.05.2013 um 21:13 Uhr

Vielen Dank an alle Antworten hier!! Nach Rücksprache mit dem Anwalt des Geschädigten, wird die Anklage wegen geringen Tatbestandes fallen gealssen werden. Ein Schmwerzensgeld in Höhe von ca 100€ kann gefordert werden. Der BR hat sich dazu entschlossen einen Anwalt einzuschalten und nach BetrVG 104 die Entfernung des MA zu erwirken. Allerdings reagiert auch hier der AG etwas störrisch,. was uns sehr misstrauisch gegenüber des Unternemhens amcht, warum ein Unternehemn so ein Verhalten seiner MA duldet.

Danke für alle Tips und Hilfestellungen!!!

N
Nubbel

06.05.2013 um 21:38 Uhr

da macht man einen scherz ohne nachzudenken, selbst die anklage wird fallen gelassen und ein betriebsrat nimmt einem kollegen die existenzgrundlage.

bravo!

S
Snooker

07.05.2013 um 00:10 Uhr

Schade das es noch Betriebräte gibt die sich als übergeordnete Richter sehen.

Ihre Antwort