Erstellt am 21.04.2013 um 16:29 Uhr von Master
Die GL könnte wenn sie wollte schon etwas machen, ja sogar kündigen. Es gab vergleichbare Fälle, wo auch die ArbG die Kündigung bestätigt haben.
Es war rechtlich eine Körperverletzung, also eine Straftat.
Böller in der Toilette rechtfertigt fristlose Kündigung
http://web.de/magazine/beruf/karriere/16952088-boeller-toilette-rechtfertigt-fristlose-kuendigung.html
Erstellt am 21.04.2013 um 19:36 Uhr von Hoppel
@ artemis
Du kröppst Dich so auf, als wärest Du selbst der Betroffene und hättest Höllenqualen erlitten!
Der Scherz war schlecht und erfüllt in der Tat den Tatbestand einer Körperverletzung. Aber man sollte trotzdem mal die Kirche im Dorf lassen.
"Ich bin fassungslos, das ein solcher Mitarbeiter noch ungestraft davon kommt."
Sei Du mal fassungslos! Der Kollege wird sich vor einem Amtsgericht verantworten müssen und sicherlich nicht straffrei davon kommen. Reicht das nicht?
Oder ist die Zukunftsprognose so mies, dass man davon ausgehen muss, dass noch weitere Scherze dieser Art folgen?
Erstellt am 22.04.2013 um 06:52 Uhr von Lexipedia
@Hoppel
Jetzt bin ich aber über deine Aussage überrascht!
Ich kann mich in Minden an eine Fanta mit Zyankali erinnern. Da hat es leider einen Toten gegeben. Alleine das Mistrauen der Mitarbeiter untereinander war extrem. Es traute keiner mehr den Anderen.
Ich würde gem. BetrVG als BR die Entfernung eines des Betriebsfriedens störenden Mitarbeiters fordern. Es dauert halt etwas, aber so etwas darf es nicht geben. Auch sollten sich die Kollegen, wenn sie nicht mit ihm mehr zusammen arbeiten wollen, zu einer Druckkündigung entschließen.
Es gibt noch etliche Fälle, die eine fristlose Kündigung gerechtferten.
Erstellt am 22.04.2013 um 07:08 Uhr von gironimo
Ich finde Hoppel hat recht. Natürlich hätte der AG reagieren können - aber zwischen Abführmittel und Cyankali sind nun mal sehr große Unterschiede.
Der Geschädigte hat einen Anwalt eingeschaltet, die Sache nimmt also seinen zivilrechtlichen Gang.
Ob die ganze Aktion nun zum Zerwürfnis der ganzen Kollegenschaft geführt hat, kann man aus der Frage nicht ableiten.
Erstellt am 22.04.2013 um 09:15 Uhr von rkoch
> aber zwischen Abführmittel und Cyankali sind nun mal sehr große Unterschiede.
Nicht unbedingt. Jede undeklarierte Substanz in einem Lebensmittel kann große Schäden anrichten. Abgesehen von dem Schaden für die Firma, der durch den Ausfall (und sei es nur minutenweise) von Arbeitszeit entstanden ist, kann so ziemlich jede Substanz allergische Reaktionen auslösen, die u.U. keine geringere Wirkung als Zyankali erzielen. Der einzig große Unterschied ist dann, dass Zyankali, so lange die Dosis hoch genug ist, auf jeden wirkt.
Es hätte nur ein blöder (wenn auch zugegeben seltener) Zufall vorliegen müssen und aus Spaß wäre u.U. ein Mord geworden. Nicht umsonst werden Verunreinigungen in Lebensmitteln kritisch gesehen und selbst Kleinstmengen potentieller Allergene müssen deklariert werden. Insofern würde auch ich das nicht so als nebensächlich abtun.
Da die Sache allerdings glimpflich verlaufen ist, kann man - je nach Lage im Betrieb - mal fünfe gerade sein lassen. Das müssen aber die Zuständigen stellen im Betrieb selbst entscheiden.
Erstellt am 22.04.2013 um 09:24 Uhr von Kulum
Also Mord sicher nicht. Selbst bei tatsächlich eintretendem Tod fehlt es an der Tötungsabsicht. Allenfalls Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge.
Allerdings, fünfe gerade sein lassen, bei gefährlicher Körperverletzung mit Bezug zum Arbeitsplatz??? Na ich weiß ja nicht. Ich kann die Aufregung irgendwie verstehen.
Edit
Nein es muss nicht erst was passieren. §224 Abs.2 StGB Der Versuch ist strafbar. Vermutlich liegt ein minder schwerer Fall vor, also Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren. Ein BR könnte auch auf die Idee kommt §104 BetrVG in Betracht zu ziehen.
Erstellt am 22.04.2013 um 14:20 Uhr von Niemand
Der BR sollte auf jeden Fall nach §104 vorgehen. Nicht aus zu denken was bei einem Kollegen mit Vorerkrankungen hätte passieren können. dem Geschädigten ist doch nicht zuzumuten mit so jemanden weiter zusammen abrbeiten zu müssen.
Erstellt am 22.04.2013 um 16:27 Uhr von rkoch
> Na ich weiß ja nicht. Ich kann die Aufregung irgendwie verstehen.
Ich auch! Aber man "kann", wenn man will, fünfe gerade sein lassen, so lange nichts wirlich schlimmes passiert ist. Niemand ist verpflichtet irgendetwas ahnden zu müssen. Deshalb hab ich ja geschrieben, dass die Beteiligten selber wissen müssen, was zu tun ist.
Erstellt am 06.05.2013 um 19:13 Uhr von artemis
Vielen Dank an alle Antworten hier!!
Nach Rücksprache mit dem Anwalt des Geschädigten, wird die Anklage wegen geringen Tatbestandes fallen gealssen werden. Ein Schmwerzensgeld in Höhe von ca 100€ kann gefordert werden.
Der BR hat sich dazu entschlossen einen Anwalt einzuschalten und nach BetrVG 104 die Entfernung des MA zu erwirken. Allerdings reagiert auch hier der AG etwas störrisch,. was uns sehr misstrauisch gegenüber des Unternemhens amcht, warum ein Unternehemn so ein Verhalten seiner MA duldet.
Danke für alle Tips und Hilfestellungen!!!
Erstellt am 06.05.2013 um 19:38 Uhr von Nubbel
da macht man einen scherz ohne nachzudenken, selbst die anklage wird fallen gelassen und ein betriebsrat nimmt einem kollegen die existenzgrundlage.
bravo!
Erstellt am 06.05.2013 um 22:10 Uhr von Snooker
Schade das es noch Betriebräte gibt die sich als übergeordnete Richter sehen.