Hallo!!
Es handelt sich um eine etaws kniffelige Angelegenheit:
ein Mitarebiter hat einem anderen im September letzten Jahres Abfuhrmittel in die Cola gemischt. Der geschdigte Mitarbeiter hatte zum Glück keine allzu großen Beschwerden und hat dem weiter keine Bedeutung beigemessen. Jedoch hat er erst jetzt davon erfahren, was die Ursache seiner damailgen Magenverstgimmung war. Der " Täter" hat diese Tat in der letzten Woche, nach dem sich einige Kollegen zusammentaten und den Mut zusammengenommen haben, dem Geschdigtem davon erzahlt haben, sowohl dem BR als auch der Hausleitung und dem Verkaufsleiter mal eben so gestanden. Es wäre ein Scherz gewesen. War ja wohl nicht weiter schlimm. Darauf hin hat der Geschadigte Anzeige gegen ihn erstatten und einen Anwalt eingeschaltet.
Die Geschäftsleitung sagt, man kann gegen diesen Mitarbeiter nichts machen, da er nicht das Unternehmen geschadigt hat. Nur der Geschädigte Mitarbeiter kann etwas tun, sonst niemand.
Ich frage mich da aber, was ist mit der Fürsorgepflicht des Arebistgebers und was mit dem Schutz der andren Mitarebeiter? Das Argument des VKL war: es ist seit dem ja nichts wieter passiert- wovor dann schützen?

Ich bin fassungslos, das ein solcher Mitarbeiter noch ungestraft davon kommt.
Muss erst etwas passieren, damit man ihn kündigen kann?