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Mitarbeiterbeurteilung. Ist namentlich an den Pranger stellen erlaubt?

E
Engel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin seit April als BRV (1te mal) gewählt worden. Habe jetzt ein Schreiben von unserem VK-Leiter an unserem ges. AD einschl. GF gelesen, in dem einige AD-Mitarbeiter namentlich erwähnt werden, dass Ihre schlechten Leistungen während einer Aktion ihm unerklärlich sind und sie aufgefordert wurden bis zu einer Frist von knapp einer Woche dies zu begründen. Ist so eine namentliche Bekanntgabe (an Prangerstellung) erlaubt? Kann der BR den VKL dazu auffordern, dies zu unterlassen?

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Community-Antworten (4)

F
Fayence

20.05.2006 um 20:26 Uhr

Eine solche Aktion mit namentlicher Nennung einzelner MA ist unzulässig!

Und die Frage kann nicht lauten ob der BR den VKL auffordern kann, dieses zu unterlassen! Ihr habt bei Eurer GF darauf hinzuwirken, dass solche Aktionen in Zukunft unterbleiben!

E
Engel

20.05.2006 um 21:48 Uhr

Fayence, kann ich mich da auf einen Paragraphen berufen?

F
Fayence

21.05.2006 um 15:12 Uhr

engel, aus betriebsverfassungsrechtlicher Sicht würde ich den §75 BetrVG zu Grunde legen. Dieser verpflichtet dazu, alles zu unterlassen, was Persönlichkeitsrechte eines AN verletzt.

Ebenfalls sehe ich einen Verstoss gegen das BDSG:

Bei Beschäftigten, die unterdurchschnittliche Leistungen erbracht haben, stehen einer Veröffentlichung nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG regelmäßig schutzwürdige Interessen entgegen, da die Veröffentlichung schlechter Arbeitsergebnisse erhebliche Auswirkungen auf das Ansehen der Betroffenen innerhalb und außerhalb des Betriebes haben kann.

E
Engel

21.05.2006 um 16:43 Uhr

Fayence, erst mal vielen Dank. Es spricht für dich, dass du dich sonntags auch um unsere Belange bemühst, engel.

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