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sashbe
Jan 2018 bearbeitet

Chef droht bei Betriebsrats Gründung mit produktionsauslagerung und Massenentlassungen wie schnell kann er sowas durchführen? Sind ein Konzern mit ca 6000 beschäftigten, in unserem Betrieb arbeiten ca 300. unsere Firma ist in keinem AG verband. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zahlt er freiwillig seid Jahren kann er das einfach so streichen?

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Community-Antworten (5)

C
Charlys

19.10.2013 um 16:18 Uhr

Bindet die Gewerkschaft mit ein, auch um ggf dem AG die möglichen strafrechtlichen Folgen der Behinderung der Wahl deutlich zu machen. Eine solche Drohung kann den Verstoß schon belegen. Eine andere Frage ist, ob der Chef, da ja "nur" Teil eines Konzerns solches überhaupt kann. Kluge AG reden vorher nicht besonders drohen nicht sondern handeln einfach.

P
Publikumsjoker

19.10.2013 um 16:43 Uhr

so ca. 1 jahr wird er mit unterstützung der konzernleitung brauchen , wenn er eine gängige methode anwendet, die in einigen konzernen schon erfolgreich und gerichtsfest angewandt wurde

nehmen wir an, ihr seid betrieb A und fest in den konzern eingebunden es wird ein neuer betrieb B gegründet, der häppchenweise eure aufträge übernimmt, den mitarbeitern im betrieb A wird hinter vorgehaltener hand erklärt, betrieb A wird nicht mehr lange existieren, man könne sich jedoch in betrieb B bewerben schon bricht zukunftsangst aus und viele werden das tun, genommen werden aber nur die, die "linientreu" waren zeitgleich arbeitet der konzern daran, den betrieb A aus seiner struktur rauszulösen, es werden beherrschungsverträge gekündigt, es werden strukturen geschaffen, die letztendlich betrieb A als selbstständiges unternehmen darstellen, das mit dem konzern nichts mehr zu tun hat , zuvor werden noch die betriebsmittel (maschinen und andere werte verkauft und evtl. zurückgeleast

dies hat den sinn, eine durchgriffshaftung auf den konzern zu verhindern, was abfindungen (sozialplan) oder weiterbeschäftigungsmöglichkeiten anbelangt, sowie das betriebsvermögen zu senken, was ebenfalls auswirkungen auf die mittel hat, die bei einem evtl. sozialplan für abfindungen zur verfügung stehen

es werden vielleicht noch kleinere aufträge als "subunternehmer" für konzerneigene betriebe durchgeführt, die zuletzt auch gekündigt werden, dann fällt "urplötzlich" die unternehmerische entscheidung, betrieb A zu schließen, da nicht mehr rentabel

im ergebnis kommt es zur betriebsschließung des nun völlig selbstständigen betriebs A , entlassung der restlichen mitarbeiter und sozialplan mit ein paar cent abfindung (mangels masse)

und auch wennn zwischenzeitlich betrieb B alles macht, was vorher betrieb A gemacht hat, gibt es keine chance auf betriebsübergang oder klage auf weiterbeschäftigung, da betrieb A mittlerweile so strukturiert wurde, daß er sowohl mit dem konzern als auch mit betrieb B nichts mehr zu hat

P
Pjöööng

19.10.2013 um 17:04 Uhr

So etwas ist doch nur der übliche Theaterdonner. Selbst extrem betriebsratfeindliche Unternehmen wie Birkenstock haben ihre Produktion nicht wegen des Betriebsrates verlagert. Unternehmen werden in aller Regel nach betriebswirschaftlichen Grundsätzen geführt, insbesondere wenn sie in einen Konzern eingebunden sind. Und werden Arbeitsplätze abgebaut, so liegt das bestimmt nicht an der puren Existenz eines Betriebsrates.

Ich halte auch nichts davon, wegen solcher Bemerkungen gleich zur Gewerkschaft zu rennen, das kann man immer noch tun, wenn die BR-Wahkl tatsächlich behindert wird. Ich würde es hier mit Karl Valentin halten und die Bemerkung des Arbeitgebers "nicht einmal ignorieren". Wenn Ihr gar nicht darauf reagiert, dann zeigt Ihr Stärke.

Darüber, wie schnell in Realität ein Unternehmen Arbeitsplätze verlagern kann, kann man wunderbar spekulieren, das hän gt nicht zuletzt von der Art der Arbeitsplätze ab. Bei meinem Arbeitgeber ist die Verlagerung einzelner Arbeitsplätze im Grund eine Frage von Stunden, hier in der Nähe hat ein Unternehmen seine ganze Produktion an einem Brückentag ins Ausland verlagert. Die Arbeitnehmer standen am Montag vor den verschlossenen Türen der leeren Werkshallen. Das ist aber wirklich nicht der Normalfall!

Wenn Urlaubs- und Weihnachtsgeld tatsächlich freiwillig gezahlt wird, dann kann er es auch streichen. Aber möglicherweise ist er mittlerweile z.B. durch betriebliche Übung eine Verpflichtung eingegangen, dann kann er nicht mal eben so streichen.

P
Publikumsjoker

19.10.2013 um 17:21 Uhr

ja, der normalfall ist das sicherlich nicht

die kosten eines BR belaufen sich nach einer untersuchung aus dem jahr 2004 durchschnittlich auf 650€ pro mitarbeiter, also bei 300 mitarbeitern auf 200.000€/jahr, heutzutage (knapp 10 jahre später) vielleicht mit 250.000€/jahr oder noch mehr zu veranschlagen

also schon eine hausnummer die es zu verhindern gilt, wenn möglich und gerade konzerne mit vielen kleineren einzelbetrieben haben da viele möglichkeiten, wenn es professionell angegangen wird,

kann man sich "behinderung der br-wahl/des betriebsrats" in die haare schmieren, weil die gründung selbst werden sie nicht verhindern können

und wenn mal die arbeitsplätze in gefahr scheinen, wird auch die belegschaft "ihren" BR kaum noch lieben, sondern ihm die schuld geben.............

H
Hartmut

21.10.2013 um 13:16 Uhr

Das erinnert mich an den Fall SAP. Nichts von all dem damals vom Vorstand angedrohten Sch** ist anschließend passiert. Lies dir mal diese Geschichte von der BR Gründung bei SAP durch, dann kriegst du einen Eindruck davon, was auf euch zukommen könnte - aber auch, wie man es trotzdem schafft. Klar, jede Firma ist anders, aber hilfreich ist es allemal. Viel Glück!!

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